Geldleistungen für Flüchtlinge: „Das wäre rechtswidrig“

Bürgermeister Josef Heyes verteidigt das Vorgehen der Stadt — und verweist auf Bedenken der Kreisverwaltung.

Willich. Gutscheine statt Geld — diese Regelung bei der Versorgung von Flüchtlingen in der Stadt Willich hat die Betroffenen auf die Palme gebracht. Mehr als 40 Unterschriften finden sich deshalb auf einem Protestschreiben, das an Bürgermeister Josef Heyes gegangen ist (die WZ berichtete). Der betonte allerdings gestern: „Eine Gewährung von Geldleistungen wäre rechtswidrig.“

Heyes beruft sich auf „erhebliche Bedenken“ der Kreisverwaltung, die schon vor einem Jahr auf Anfrage der Stadt Willich eine „Rangfolge“ der Leistungen für Flüchtlinge mitgeteilt habe. Danach müssten Sachleistungen vor Warengutscheinen und diese vor Barleistungen gewährt werden. „Die Auszahlung von Bargeld wäre auch für die Stadt deutlich einfacher“, so der Bürgermeister, aber der Verwaltung seien die Hände gebunden.

Heyes räumt allerdings ein, dass tatsächlich zwei Monate lang Geld ausgezahlt wurde, mit dem die Flüchtlinge dann selbst einkaufen gehen konnten. Das sei auf eine falsche Pressemitteilung zurückzuführen: Im Juli sei berichtet worden, das Bundesverfassungsgericht habe die Auszahlung von Bargeld nach dem Asylbeweber-Leistungsgesetz verlangt. Tatsächlich sei im Urteil einen Monat später davon nichts zu lesen gewesen.

Im Übrigen wehrt sich der Bürgermeister gegen Vorwürfe, die Flüchtlinge würden in Willich diskriminiert: Viele Ehrenamtler kümmerten sich um die Betroffenen, ihre Unterkünfte seien keinesfalls „Ghettos“.

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