Haftstrafen für die Tankstellenräuber

Polizei trägt mit Telefonverfolgung zur Aufklärung der Tat bei.

Neersen/Krefeld. Wegen schweren Raubes hat die zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts am Mittwoch zwei Angeklagte wegen eines gemeinsam begangenen Überfalls auf die Tankstelle am Schwarzen Pfuhl in Neersen zu Haftstrafen verurteilt.

Mit zwei Jahren und acht Monaten kam der 23-jährige D. davon — nicht zuletzt, weil er nicht bewaffnet und von Beginn der Verhandlung an geständig war. Zudem hat er sich für seine Tat entschuldigte. Geldnot sei der Grund gewesen.

Härter hat es den 22-jährigen Anstifter J. getroffen, auch weil er die Angestellte mit einer Waffe bedrohte: Drei Jahre und vier Monate lautete das Urteil. Die Täter hatten den Tankstelle-Shop im März dieses Jahres überfallen und 631 Euro erbeutet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Letztlich war es der Geduld und Beharrlichkeit des Richters zu verdanken, dass auch der lange Zeit leugnende Anstifter doch noch die Tat gestand. Der Richter hatte ihm eine Denkpause eingeräumt. Sein Mittäter hatte ihn bis zum Schluss nicht verraten. Der Richter hatte allerdings auch unmissverständlich klar gemacht, dass bei den vorliegenden Indizien eine lange Haftstrafe drohe — dann jedoch ohne strafreduzierende Maßnahmen.

Die Aussage des ermittelnden Kriminalbeamten führte dazu, dass die Beweislage völlig unstrittig war. So konnten die Telefongespräche und der Aufenthaltsort der Täter über ihren Mobilfunkverkehr nachträglich rekonstruiert werden. Eine Genehmigung zur richterlichen Telefonüberwachung lag vor.

Hilfe leisteten auch Video-Aufzeichnungen während des Überfalls, selbst wenn eine exakte kriminaltechnische Größenbestimmung der Täter wegen der minderen Bildqualität nicht möglich war. Die überfallene Angestellte konnte wenig zur Aufklärung beitragen, weil die Täter kaum gesprochen hatten und mit Sturmhaube und Kapuzenjacke maskiert waren.

Offen blieb, ob die Angeklagten auch mit anderen Überfällen auf Tankstellen in der Region zu tun hatten, was jedoch nicht Teil dieses Verfahrens war.

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