Kanal-Tüv: Städte warten ab

Keine Pflicht, solange die Absichtserklärung der Landesregierung nicht in eine Gesetzesform gegossen ist.

Willich/Tönisvorst. Wasserdicht wie ein tadelloser Kanal ist der Sachstand zum Thema Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen auch nach der jüngsten Landtagssitzung nicht.

Die Frage von Eigenheimbesitzern in Willich und Tönisvorst, ob und wann sie zu einer möglicherweise kostspieligen Kanalprüfung verpflichtet sind, kann in den Stadtverwaltungen weiterhin nicht hundertprozentig beantwortet werden.

Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen von Rot-Grün soll es Prüf-Fristen nur noch für Kanäle geben, die in Wasserschutzzonen liegen.

Die Stadt Tönisvorst hält, wie auch die Nachbarn in Kempen, vorerst die Füße still. Solange es kein endgültiges Gesetz auf Landesebene gibt, verweist sie auf den Infostand ihrer Stadt-Homepage: „Das Thema Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen steht auf dem Prüfstand.“

Nach wie vor empfiehlt die Verwaltung ihren Bürgern: „Vor der Beauftragung einer Dichtheitsprüfung zunächst eine Rücksprache mit dem Abwasserbetrieb zu nehmen.“

Eine neue Satzung wird vor Ort im Betriebsausschuss Abwasser und im Rat erst verabschiedet, wenn das Landesgesetz wasserdicht ist.

Prüf-Fristen gibt es für Kanäle, die durch Wasserschutzzonen führen, in der Stadt Tönisvorst vor allem im Bereich St. Tönis.

Andreas Hans, zuständiger Geschäftsbereichsleiter bei der Stadt Willich, kennt aus Düsseldorf bisher auch nur Absichtserklärungen. Daher sagt er: „Wir warten ab.“ Vor März 2013 gebe es wohl keine solide gesetzliche Grundlage.

Maximal 50 Grundstücke, so Hans weiter, lägen in Willich in Wasserschutzzonen (Darderhöfe und Fellerhöfe). Die Kanäle dort müssten bis maximal 2020 untersucht werden, wenn die Pläne von Rot-Grün umgesetzt werden. Ree/WD

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