Kinderpornos aus dem Netz - 44-Jähriger verurteilt

Weil er ganz üble Videos und Bilder auf Festplatte und DVD besaß, wurde ein Schiefbahner gestern verurteilt.

Schiefbahn. Ein Drumherumreden gab’s nicht: „Das Zeug ist auf der Festplatte.“ So reagierte der Verteidiger auf die Anklage gegen den Schiefbahner, der sich gestern wegen Besitz und Beschaffens kinderpornografischer Bilder und Filme vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten musste.

Dem 44-Jährigen wurde unter anderem vorgeworfen, Bild- und Videodateien aus dem Netz geladen und auf einer Festplatte gespeichert zu haben. Weitere Bilder befanden sich auf einer gebrannten DVD. Der Inhalt: übel, richtig übel. So war Missbrauch an Kleinkindern zu sehen, außerdem Minderjährige und Jugendliche in allen möglichen Posen.

Weil der Angeklagte sich „schwertat“, redete in der Hauptsache sein Verteidiger. „Er hat viele Filme runtergeladen, und da waren diese auch dabei“, argumentierte er. In der Tat: Die Größe der Dateien bewegt sich im Terra-Bereich, die Polizei stellte allein zwölf externe Festplatten und 240 DVDs sicher.

Was das Gericht dem Angeklagten nicht abnahm: Die fraglichen Dateien seien nicht „irgendwie“ von alleine auf dem Rechner gelandet, bilanzierte die Vorsitzende Richterin. „Dazu muss man schon entsprechende Suchbegriffe eingeben“, hielt sie dem Mann vor. Außerdem sei er bereits 1999 wegen eines ähnlichen Delikts aufgefallen und verurteilt worden. Damals bekam er neun Monate auf Bewährung. Obwohl dies nicht mehr ins Gewicht falle, sei dennoch klar, dass er Wiederholungstäter sei.

„Er hat die Grenze ganz klar überschritten“, stellte der Verteidiger klar. Das sei nicht nur „Blödsinn“ gewesen, sondern richtig kriminelles Verhalten. Und auch wenn dies für die Urteilsfindung keine Rolle spiele, sei zu erwähnen, dass die Ehe kaputt und der Angeklagte teilweise obdachlos gewesen sei. Strafmildernd sei dagegen zu werten, so die Verteidigung, dass der Schiefbahner sich kooperativ gezeigt habe. „Er hat niemals den Versuch gemacht, etwas zu vertuschen oder auch eine Festplatte zu formatieren.“

„Das hatte schon eine erhebliche Qualität“, argumentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und forderte neun Monate Haft. „Weil das ein Rückfall ist, kann die Strafe auch nicht zu Bewährung ausgesetzt werden“, sagte der Vertreter der Anklage.

Ganz in dieser Schärfe wollte die Richterin der Staatsanwaltschaft dann doch nicht folgen, „Sechs Monate auf Bewährung“, lautete schließlich das Urteil. Die Bewährungszeit läuft über drei Jahre. „Wenn Sie in dieser Zeit auch nur schwarzfahren, kann es sein, dass Sie ihre Strafe absitzen müssen“, sagte die Vorsitzende. Hinzu kommt, dass der Mann 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit absolvieren muss.

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