Taxifahrer vor Gericht: Trotz Hartz IV Geld verdient

Wegen Betrugs wurde ein 57-jähriger Schiefbahner zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.

Schiefbahn. Gewerbsmäßiger Betrug in drei Fällen — diesem Vorwurf musste sich ein Schiefbahner (57) am Donnerstag vor dem Amtsgericht stellen. Und dieser Vorwurf ist berechtigt, befand der Vorsitzende Richter. Folge: zehn Monate Gefängnis auf Bewährung.

Zwischen September 2011 und September 2012 habe der Angeklagte zu Unrecht Leistungen in einer Höhe von 5 260 Euro vom Jobcenter Viersen bezogen, so die Anklage. Der Schiefbahner habe jedoch verheimlicht, dass er für ein Kempener Taxiunternehmen arbeitete. Dort verdiente er monatlich zwischen 942 und 1 404 Euro.

Aktuell arbeitet der Angeklagte immer noch als Taxifahrer in Kempen und verdient nach eigener Aussage 662 Euro monatlich. Außerdem erhält er Sozialleistungen in der Höhe von 239 Euro.

Während der Verhandlung, zu der er ohne Verteidiger erschien, zeigte sich der Mann geständig. Er begründete seine Tat wie folgt: „Ich habe das Geld für meinen Lebensunterhalt benötigt. Ich benötige teure Medikamente, und meine Kinder hatte finanzielle Probleme.“ Es tue ihm leid, beteuerte der 57-Jährige mehrfach. „So etwas mache ich nicht noch einmal“, erklärte er am Ende der Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Diese Forderung begründete die Staatsanwältin mit der Schwere der Tat. Zugute erhielt sie dem Angeklagten, dass er geständig sei und Reue zeige. Außerdem berücksichtigte die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei.

Das Gericht ging in seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwältin hinaus und verurteilte den Schiefbahner zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. In der Begründung des Urteils stimmte der Vorsitzende Richter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft grundsätzlich zu. Allerdings wertete er verschärfend, dass der Angeklagte die gleiche Straftat dreimal in kurzen Zeitabständen begangen habe.

Neben der Bewährungsstrafe muss der Schiefbahner finanzielle Wiedergutmachung betreiben. Bereits seit Anfang des Jahres zahlt er monatlich 114 Euro an die Arge.

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