Wahlefeldsaal: Gericht stoppt erneut Genehmigung

Die neue Betriebserlaubnis der Stadtverwaltung hatte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance.

Neersen. Alles andere als ein glückliches Händchen hat die Stadtverwaltung bei ihren Genehmigungen für den Betrieb des Wahlefeldsaales. Jetzt ist auch die Betriebserlaubnis vom 21. Oktober 2013 Makulatur und muss aufgehoben werden.

Danach war dem Eigentümer, der St. Sebastianus Bruderschaft, erlaubt worden, dort bis 21 Uhr Veranstaltungen mit maximal 432 Personen durchzuführen, wobei das Ende auf 22 Uhr festgesetzt worden war. Keine Chance hatte diese Genehmigung jetzt vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Die Stadt war durch ihren Anwalt vertreten, ferner reisten Martina Stall, Andrea Ritter und die technische Bauaufsicht an. Außerdem waren der Tüv-Sachverständige, Robert Brintrup und Peter Vennen von den Schützen und der Anwalt der Nachbarin, Michael J. Zimmermann, erschienen.

Eigentlich sollte es nicht um die Hauptklage gehen, sondern nur um den parallel eingebrachten Eil-Antrag, die neuerliche Betriebserlaubnis bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Da aber Richterin Gudrun Zeiß bei dem langen Termin ihre bereits erheblichen Bedenken gegen die Erlaubnis äußerte, musste die Stadt die Genehmigung erst einmal zurückziehen.

Die Richterin äußerte Zweifel, ob tägliche Veranstaltungen mit maximal 432 Personen überhaupt für dieses Gebiet zulässig seien. Warum gerade 432? Martina Stall erläuterte: „Dies hatte die Bruderschaft so beantragt. Zugrunde gelegt wurde dabei die Saalgröße von 216 Quadratmetern und ohne Tische und Stühle haben wir dann je Quadratmeter zwei Personen angenommen und entsprechend hochgerechnet.“ Viel zu hoch, meinte die Richterin, zumal dies nach der Baugenehmigung an 365 Tagen im Jahr theoretisch möglich wäre.

Und noch ein Umstand sei ungenügend im Lärmschutzgutachten berücksichtigt worden, so Gudrun Zeiß. Wenn die Besucher, ausgehend von der maximalen Anzahl, den Saal zwischen 21 und 22 Uhr verlassen, welchen Lärm verursachen sie dann?

Jetzt beginnt das Verfahren nahezu wieder von vorne, wobei es bereits eine wesentliche Änderung geben dürfte. Denn Bruderschafts-Präsident Robert Brintrup war nach der Erörterung vor Gericht damit einverstanden, dass bei einer neuen Genehmigung die maximale Anzahl der Besucher auf 250 beschränkt wird. Jetzt wird erst einmal vom Tüv das Gutachten nachgebessert, beziehungsweise ergänzt. „Dann muss wiederum ein neuer Bauantrag eingereicht werden“, sagte Stall auf Nachfrage der WZ. Sie hofft, dass diese neue Genehmigung in den nächsten zwei Monaten („vielleicht schon etwas früher“) ausgesprochen werden könne.

De facto ist jetzt nach wie vor die alte Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 1997 immer noch gültig, wonach nur einige Veranstaltungen der Bruderschaft erlaubt sind. Ausnahmen davon sind nur mit Zustimmung der Klägerin möglich. Und diese hatte zuletzt auch einigen Karnevalsveranstaltungen zugestimmt. Die dürfen auch stattfinden, ferner eine runde Geburtstagsfeier an diesem Wochenende.

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