37-Jährigem wird Vergewaltigung vorgeworfen

Seit Montag steht der Geneickener vor Gericht. Seine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt. Der Vorfall soll sich im Februar vergangenen Jahres zugetragen haben.

Mönchengladbach. Seit Montag muss sich ein 37-Jähriger aus Geneicken wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht verantworten. Die Darstellungen von Angeklagtem und Opfer über den Abend des — vermutlich — 11. Februar 2011 gehen weit auseinander.

Die Anklage wirft dem in Dessau geborenen Mann vor, er habe seine Ex-Freundin an diesem Abend überredet, noch mit in seine Wohnung zu kommen, um ihre restlichen Sachen abzuholen.

Als die junge Frau die Wohnung wieder verlassen wollte, habe er abgeschlossen und den Schlüssel hinter seinem Rücken versteckt. Sie habe große Angst gehabt und ihn angefleht, sie gehen zu lassen. Stattdessen habe er ihr aber auch ihre Handtasche abgenommen und außer Reichweite geworfen, damit sie nicht mit ihrem Handy um Hilfe telefonieren konnte.

Dann habe er sie ins Wohnzimmer gezerrt und mit einem Messer mit einer 25-Zentimeter-Klinge bedroht. Von da aus soll er sie ins Badezimmer gedrängt und dort abgeschlossen haben.

Sie habe Todesangst gehabt, heißt es in der Anklage. Deshalb sei sie der Aufforderung, sich völlig zu entkleiden, auch nachgekommen. Sie habe beginnen müssen, ihn zu befriedigen. Nach einer Weile habe er das abgebrochen und sie ins Schlafzimmer gedrängt, wo er sie vergewaltigt haben soll.

Verteidiger Oliver Wintz erklärte für seinen Mandanten, dass die Beziehung der beiden irgendwann im Dezember 2010 oder Januar 2011 schleichend beendet worden sei. Und zwar — entgegen der Aussage des Opfers bei der Polizei — vom Angeklagten.

Die junge Frau habe trotzdem immer wieder angerufen und Kurznachrichten geschrieben. Man habe sich auch noch mehrfach getroffen und miteinander geschlafen. Der Sex sei aber immer „einvernehmlich“ — also mit Zustimmung beider — zustande gekommen.

Ob am 11. Februar auch so ein Treffen stattgefunden habe, könne der Mann nicht genau sagen, denn er sei erst Wochen später durch das Anschreiben der Polizei mit dem Vorwurf konfrontiert worden. Das Messer, das bei der Tat benutzt worden sein soll, gehöre nicht seinem Mandanten, sagte Wintz.

Für die Aussage des Opfers schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus. Sie dauerte deutlich länger als vom Richter erwartet und wurde immer wieder von Weinkrämpfen der Frau unterbrochen.

Am Dienstag sollen Zeugen gehört werden. Das Gericht muss sich ein Bild machen, wem es glauben soll. Ein Urteil soll in der kommenden Woche fallen.

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