Acht Jahre Haft für Kindesmisshandlung

Leonie ist heute schwerstbehindert. Der damalige Lebensgefährte der Mutter soll 250 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Mönchengladbach. Acht Jahre Haft wegen Kindesmisshandlung, versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung: So lautet das Urteil für Rainer B. (44), der die kleine Leonie (damals zwei), Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, am 20. Mai 2011 zweimal so stark mit dem Kopf vor das Bett geschlagen hatte, dass das Mädchen nach der Tat lange in Lebensgefahr schwebte und heute schwerstbehindert ist.

B. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Er wird in den offenen Vollzug kommen, um Geld zu verdienen für das Schmerzensgeld von 250 000 Euro, das er an Leonie zahlen muss. „Es war in zweierlei Hinsicht ein außergewöhnliches Verfahren“, erklärte Richter Lothar Beckers in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht in Mönchengladbach habe niemals zuvor eine solch brutale Gewaltanwendung eines Erwachsenen gegenüber einem Kind erlebt. Und die Eltern des Mädchens haben „ihren Wunsch nach Vergeltung und Sühne zurückgestellt“, so Beckers weiter, „um das, was nicht wieder gutzumachen ist, etwas zu lindern“.

Das war auch das Ansinnen von Verteidiger Oliver Wintz gewesen, als er mit dem ungewöhnlichen Ansinnen eines Vergleichs an die Eltern herangetreten war. „Eine Wiedergutmachung ist nicht möglich, das weiß mein Mandant“, sagte Wintz. „Aber es geht vielleicht, das Leben etwas erträglicher werden zu lassen.“

Der Angeklagte sei nicht das Monster, das man annehme, wenn man die Akte lese. Sein Mandant wisse, dass ihn die Tat sein Leben lang begleiten werde. Er wolle eine Therapie machen. „Wir haben uns darauf fokussiert, wie man dem Kind Hilfe zukommen lassen kann.“

Zu Anfang seien alle Emotionen da gewesen — Wut, Trauer und Hass — sagte Leonies Mutter Sonja D. unmittelbar nach der Urteilsverkündung. „Jetzt war es nur noch Erleichterung, dass ich es geschafft habe — und Leonie natürlich auch.“

Sie mache sich keine Gedanken, ob sie ihm verzeihen könne. „Es geht nur um Leonie. Und jetzt ist Zeit, dass wir nach vorne schauen und das, was war, hinter uns lassen.“ Ob Rainer B. nun acht, zehn oder 15 Jahre verbüßen müsse: „Das alles bringt nicht die Leonie zurück, die sie vorher war.“

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