Autoschieber: Mit Gaspistole ins Gesicht geschossen?

Ein 27-Jähriger, mutmaßlich der Kopf einer internationalen Betrügerbande, steht jetzt vor Gericht.

Mönchengladbach. Es war ein ausgebuffter Plan, den die Bande, die sich aus Männern aus Polen, Sri Lanka, der Türkei und Mönchengladbach zusammensetzt, geschmiedet hatte. Sie sollen Männer aus Polen nach Mönchengladbach gelockt, dort mit falschen Konten und Verdienstnachweisen versorgt haben.

Diese Männer sollen sie dann in Autohäuser geschickt haben, um auf Kredit teure Wagen zu kaufen. Teilweise sollen sie dabei sogar Provisionen von den Autohäusern für die Vermittlung angeblich „solventer“ Kunden kassiert haben. Dabei sollen sie nie beabsichtigt haben, die Raten für die Kredite zu bezahlen, sondern die Autos für sich verwendet oder in Polen verkauft haben. Das alles geschah im Frühjahr 2010.

Vier Männer aus der Bande sind bereits im November 2011 verurteilt worden — alle zu mehrjährigen Haftstrafen. Ab Dienstag steht nun der mutmaßliche Kopf der Bande, Robert I. (27) aus Swidnica in Polen, vor dem Landgericht. 15 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug und Urkundenfälschung, elf davon als Bandenbetrug, listet die Anklage auf.

Dazu kommt noch eine gefährliche Körperverletzung. Denn Anfang September 2010 soll I. noch einem Mann bei einem Streit mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen haben. Dabei soll er gemeinsam mit zwei weiteren Männern unterwegs gewesen sein, die nicht ermittelt werden konnten.

Zunächst hätten, so die Anklage, die drei an der Wohnung, in der das Opfer und drei weitere Personen wohnten, randaliert und Alkohol verlangt. Als man sie dort abgewiesen habe, sollen sie ein Fenster eingeschlagen haben. Danach sei es zum Einsatz der Gaspistole gekommen.

Robert I. hat während der Ermittlungen geschwiegen. Die Anklage basiert vor allem auf den Aussagen der vier bereits verurteilten Mittäter, die allesamt I. als „Planer“ der Taten bezeichneten. Er soll über die Verwendung der gezahlten Provisionen und der ergaunerten Autos bestimmt haben. Ebenso soll er die Einreise seiner polnischen Landsleute sowie die Einrichtung der Konten organisiert haben. Für die Klärung der Angelegenheit sind drei Prozesstage anberaumt. ahl

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