Betrügerische Kaffeefahrten

Verbraucherzentrale und Polizei haben bei einer Infoveranstaltung Senioren über die Risiken aufgeklärt.

Mönchengladbach. „Drastische und dramatische Fälle von Betrügereien auf sogenannten Kaffeefahrten häufen sich gerade wieder bei uns“, sagt Hanna Masuhr, Leiterin der Verbraucherzentrale Mönchengladbach. Grund genug für die Verbraucherzentrale gemeinsam mit der Polizei zu einer Informationsveranstaltung für Senioren einzuladen.

Kriminalhauptkommissar Franz J. Thiel ist Seniorensicherheitsberater bei der Polizei Mönchengladbach und weiß, dass das alte Thema Kaffeefahrten immer noch hochaktuell ist. „Die Senioren wissen viel, werden aber trotzdem zu Opfern, weil ihre Gutmütigkeit ausgenutzt wird.“

Jeden Tag sind in Deutschland mindestens 400 Busse im Rahmen von Kaffeefahrten unterwegs. Der Ablauf sei immer der gleiche, erklärt der Kommissar. Anderthalb bis zwei Stunden dauert die Fahrt zu einem nicht genau angegebenen Ziel („ein Restaurant im schönen Münsterland“). Dort gibt es Frühstück und Mittagessen und die Teilnehmer werden bearbeitet. Die Produkte wie Töpfe, Bettdecken, Blutdruckmessgeräte oder Nahrungsmittelergänzungen sind komplett überteuert. „Die Gewinnspannen liegen bei 50 bis 90 Prozent“, erklärt Thiel.

Besonders perfide: Bestimmte Produkte können in Listen eingetragen werden, die auch der Apotheker des Vertrauens abrufen kann. Die dort genannten Preise können aber Fantasiepreise sein, auch über die Wirksamkeit sagt der Eintrag nichts aus. Den Senioren wird aber durch einen Anruf beim Apotheker vorgegaukelt, das vorgestellte Produkt sei bei der Fahrt besonders preisgünstig zu haben.

Nützt Überredung nichts, wird auf der Verkaufsveranstaltung Druck gemacht. Da werden auch schon mal Türen abgeschlossen oder der Gang zur Toilette verwehrt. In solchen Fällen rät die Polizei, sofort den Notruf 110 zu wählen und Anzeige zu erstatten. Wurde ein Kaufvertrag unterzeichnet, lohnt der Weg zur Verbraucherzentrale. „Wir können oft helfen, aus den Verträgen wieder herauszukommen“, erklärt Hanna Masuhr. Wichtig sei es, schnell zu reagieren: Innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung können Verträge, die auf Kaffeefahrten geschlossen wurden, ohne Begründung widerrufen werden.

Ebenfalls sinnvoll sei es, das Einladungsschreiben zu behalten, um wenigstens den Namen des Veranstalters zu kennen. „Oft werden die Einladungen zu Beginn der Veranstaltung wieder eingesammelt“, weiß Hauptkommissar Thiel.

Viele der Senioren, die die Info-Veranstaltung besuchten, waren bereits auf Kaffeefahrten unterwegs. Sie wussten zu berichten, dass wieder verstärkt zu Kaffeefahrten eingeladen wird, die ab Mönchengladbach starten. Der Polizeibeamte warnt vor der Teilnahme: „In allen Branchen gibt es schwarze Schafe, aber diese besteht ausschließlich aus schwarzen Schafen. Wer einen Ausflug machen möchte, sollte sich an bekannte zum Beispiel kirchliche Träger halten.“

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