Drei Jahre Haft nach Attacke auf Favre-Freund

Das Landgericht verurteilte einen 28-Jährigen, der sein Opfer durch Prügel zum Pflegefall gemacht hat.

Drei Jahre Haft nach Attacke auf Favre-Freund
Foto: Archiv

Mönchengladbach. Drei Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung hat das Landgericht am Dienstag gegen einen 28-Jährigen wegen eines folgenschweren Fausthiebes verhängt. Im März 2012 hatte er einen Freund des Gladbacher Fußballtrainers Lucien Favre nahe der Mönchengladbacher Altstadt aus nichtigem Anlass niedergeschlagen. Der 64-Jährige wurde dadurch zum Pflegefall, sitzt nun im Rollstuhl und ist auf Betreuung durch seine Frau angewiesen.

Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Mit einer Gruppe aus der Schweiz hatte das spätere Opfer auf Einladung von Favre das Bundesliga-Spiel der Gladbacher Borussia gegen Hoffenheim besucht. Auf dem Heimweg mit einem Begleiter war der heute 64-Jährige auf den Angeklagten getroffen, vom 28-Jährigen dabei niedergeprügelt worden. Der Schweizer prallte mit dem Kopf so schwer auf den Boden, dass er massive Hirnverletzungen erlitt und zeitlebens ein Pflegefall bleiben wird.

Der Angeklagte gab den Schlag zu, behauptet aber, er sei mit seiner Freundin unterwegs gewesen und die Schweizer hätten der jungen Frau ein unzüchtiges Angebot gemacht. Erst im Prozess kam heraus: Die Frau war nicht am Tatort. Von einer Nothilfe des Angeklagten für seine Freundin könne also keine Rede sein, so die Staatsanwältin. Gerade wegen der schweren Folgen für das Opfer sei eine deutliche Haftstrafe für den Angeklagten nötig. Das Gericht folgte dem, hielt drei Jahre Gefängnis für ausreichend.

Auf Antrag seines Verteidigers kam der 28-Jährige am Dienstag aus der U-Haft frei — und wird zur Verbüßung seiner Reststrafe demnächst in einer Haftanstalt vorgeladen.

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