Einfach die Poller entfernt: Falschparker immer dreister

Immer häufiger parken Autofahrer Grünanlagen und Marktplätze zu. Die Stadt will stärker dagegen vorgehen.

Einfach die Poller entfernt: Falschparker immer dreister
Foto: Jörg Knappe

Anfang April mussten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu „härteren Bandagen“ greifen: Weil immer wieder Innenstadtbesucher verbotenerweise ihre Autos auf der Grünfläche im Hans-Jonas-Park abstellten, wurden von der Stadtverwaltung Baumstämme im Park quergelegt, um das Wildparken zu verhindern. Da waren die Schäden in der Grünanlage aber schon da. Der Park musste umfangreich wieder hergerichtet werden.

Aber nicht nur Grünanlagen werden von Falschparkern regelmäßig besetzt. Der Rheydter Marktplatz ist sonntags oft voll mit Fahrzeugen, der Kapuzinerplatz auch. Wie das Ordnungsamt mitteilt, gibt es nur wenige Ausnahmen, in denen auf öffentlichen Plätzen geparkt werden darf. Auf dem Rheydter Marktplatz beispielsweise gibt es Ausnahmegenehmigungen an Ostern und Weihnachten, um Messebesuche zu ermöglichen. Ansonsten ist das Parken auf dem neu hergerichteten Platz strikt verboten. Nur stört das manche nicht.

Selbst Poller sind kein Allheilmittel. Die Absperrungen dürfen eigentlich nur im Bedarfsfall von Rettungsdienstmitarbeitern, Ordnungskräften oder der Polizei entfernt werden. Die Poller lassen sich mit einem simplen Vierkantschlüssel entfernen. Und den haben jetzt einige offensichtlich im Auto. Denn immer wieder kommt es vor, dass Privatautos auf den Plätzen stehen und die Poller auf dem Boden liegen.

Das ist auch den Politikern aufgefallen. Im Hauptausschuss war das Wildparken ein Thema. Karl Sasserath, Fraktionssprecher der Grünen, fragte, warum auf dem Rheydter Marktplatz am Sonntag so viele Autos parken und was die Stadt dagegen zu tun gedenke. Normalerweise werden solche Fragen schriftlich beantwortet. Aber Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners ging sofort darauf ein: „Das habe ich auch schon gesehen. Das ist ein großes Ärgernis, gegen das wir vorgehen.“

Bis jetzt wird meistens nur ein Verwarngeld erhoben: 30 Euro sind es, wenn in einem ausgewiesenen Fußgängerbereich geparkt wird. Bislang wurde in der Regel nur bei Behinderungen und Gefährdungen wie zum Beispiel dem Parken in Feuerwehrfahrten abgeschleppt. Die Rechtssprechung ließe aber laut Verwaltung auch das Abschleppen von verbotwidrig abgestellten Fahrzeugen in Fußgängerbereichen zu, selbst wenn keine Verkehrsbehinderung vorliegt.

Die Zahl der Falschparker habe sich zwar in den vergangenen Jahren nach den Erfahrungen aus dem Ordnungsamt nicht wesentlich verändert. „Aber man muss leider feststellen, dass Falschparker immer rücksichtsloser werden“, berichten die Mitarbeiter. Besonders schlimm sei dies am Wochenende und bei Großveranstaltungen, wenn viele Menschen in der Stadt sind.

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