Freundinnen der eigenen Kinder missbraucht

Ein achtfacher Familienvater muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Das Urteil fiel milde aus, weil er die Taten gestand.

Mönchengladbach. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen und sexuellen Missbrauchs eines Kindes in einem Fall muss Harald K. (53) für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Der achtfache Familienvater hatte zur Zeit der Taten in den Jahren 2007 bis 2010 in Erkelenz gelebt. Heute wohnt er — getrennt von Frau und Kindern — in Mönchengladbach.

Acht der neun vorgeworfenen Taten hatte der Mann eingestanden und so fünf Kindern die Aussage vor Gericht erspart. So erkläre sich auch das relativ milde Urteil, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers: „Die Kammer ist dafür bekannt, dass sie das honoriert.“ Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Haft gefordert.

Beckers machte dem Angeklagten auch deutlich, dass dies der letzte Akt der Gnade gewesen sein soll. „Bisher haben Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht vorgelegen“, sagte Beckers. „Mit dem Urteil von heute sind sie erfüllt. Im nächsten Fall droht eben diese Sicherungsverwahrung.“

Denn der Familienvater ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit 1992 habe er pädophile Neigungen verspürt, berichtete er vor Gericht. Vier Verurteilungen hatte es seit dem Jahr 2000 in diese Richtung gegeben. Zunächst war er wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden, dann 2003 wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung.

2004 gab es dann wegen sexuellen Missbrauchs ein Jahr auf Bewährung, 2006 unter Einbeziehung der vorherigen Fälle zwei Jahre — allerdings immer noch auf Bewährung. Denn 2006 wurde über einen Fall aus dem Jahr 1995 verhandelt. Deshalb konnte das Amtsgericht ihm da auch kein Bewährungsversagen vorwerfen. Damals soll er eine fünfjährige Kindergartenfreundin seines Sohnes unsittlich berührt haben.

Auch im aktuellen Verfahren waren es samt und sonders Freundinnen seiner eigenen Kinder, gegen die sich der Missbrauch richtete. Er räumte ein, die Mädchen — die zur Tatzeit zwischen sechs und zehn Jahren alt waren — angefasst und im Genitalbereich gestreichelt zu haben. Nur gegen den Vorwurf, er sei in eines der Mädchen mit dem Finger eingedrungen — was rein rechtlich eine schärfere Strafe nach sich gezogen hätte, wenn das Gericht es bewiesen hätte — verwehrte er sich scharf. Das sei Gewalt, und er sei nicht gewalttätig, erklärte er. Damit das Mädchen nicht doch noch aussagen musste, entschied das Gericht „im Zweifel für den Angeklagten“.

Nebenklageanwältin Sabine Appel, die drei der geschädigten Mädchen vertrat, erklärte deutlich, wie sehr die Mädchen noch heute unter den Übergriffen leiden, dass sie eine Therapie brauchen und ihnen wichtig ist, dass der Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird. Denn teilweise hätten sie sich erst sehr spät offenbart, weil sie das Gefühl gehabt hätten, selbst etwas falsch gemacht zu haben.

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