Grundschulen: Ministerium verunsichert Sportlehrer

Ein neuer Erlass zum Sportunterricht könnte für Unterrichtsausfälle sorgen.

Grundschulen: Ministerium verunsichert Sportlehrer
Foto: Evers

Die Grundschulen traf der neue Erlass zur „Sicherheitsförderung im Sportunterricht“ vom Schulministerium völlig unvorbereitet. Ab sofort (eigentlich schon seit dem 1. Dezember 2014, aber da wusste noch keiner etwas davon) soll Sport- und Bewegungsunterricht nur noch von speziell ausgebildeten Sportlehrern gegeben werden dürfen. Entweder müssen die Lehrer Sport studiert oder eine entsprechende Unterrichtserlaubnis im Rahmen von staatlicher Lehrerfortbildung erworben haben. Eine einfache Trainerlizenz reiche sowohl für den Sportunterricht als auch für Sport-AG’s im Offenen Ganztag nicht aus, hieß es.

Das bringt die Grundschulen in die Bredouille: Denn studierte Sportlehrer gibt es nicht so viele. Außerdem gilt in der Grundschule das Klassenlehrerprinzip. Die Kinder sollen nicht so viele wechselnde Bezugspersonen haben. Und so unterrichten die Klassenlehrer ihre Schüler gleich in mehreren Fächern. Einige Schulleitungen in Mönchengladbach haben bereits Elternbriefe herausgegeben, in denen angekündigt wird, dass im neuen Schuljahr Sport- und Schwimmunterricht wohl ausfallen wird. Nächste Woche beginnt das neue Halbjahr. Da müssen die Stundenpläne stehen.

So ganz klar, welche Voraussetzungen ein Lehrer nun haben muss, um Sportunterricht zu erteilen, ist aber noch nicht. „Da gibt es noch ganz viele Unsicherheiten“, sagt Bärbel Mevissen, Vorsitzende Bildung und Erziehung in Mönchengladbach. „Wir warten darauf, dass die neuen Anforderungen im Erlass modifiziert werden.“ Hieß es zunächst, eine einfache Trainerlizenz reiche nicht aus, gab es später die Aussage aus dem Schulministerium, sie reiche doch aus, „wenn der Schulleiter sein Einverständnis“ gebe. Aber auch das sorgte für Verunsicherung; Macht sich der Schulleiter dann haftbar?

Auf der Internetseite des Schulministeriums war gestern noch zu lesen: „Die Fragen zu den fachlichen Voraussetzungen für den Sportunterricht und für außerunterrichtliche Schulsportangebote werden auf Wunsch konkretisiert sowie ergänzt und erscheinen hier in den nächsten Tagen.“ Da hat das Halbjahr aber wahrscheinlich schon begonnen.

In der Gemeinde Jüchen stützen sich die Verantwortlichen im Rathaus auf die letzte Aussage aus dem Ministerium, dass auch Lehrkräfte mit einer Trainerlizenz des Sportbundes und einer Einverständniserklärung der Schulleitung Sport unterrichten dürfen. „Der Erlass ist uns derzeit nur in groben Zügen bekannt. Er beinhaltet aber eine Übergangsfrist bis 2016“, erklärt Harald Vieten, Pressechef des Rhein-Kreises. Für die Grundschulen im Rhein-Kreis — davon sechs in der Stadt Korschenbroich — ändere sich zeitnah nichts.

In Mönchengladbach laufen derzeit die Drähte heiß, weil alle auf ein klares Wort aus Düsseldorf warten. Bärbel Mevissen geht davon aus, dass bei den Stellenausschreibungen demnächst Sportlehrer ganz oben stehen.

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