Günter B. bleibt in der Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte verlangte nach einer Therapie — auch deshalb kommt er nicht auf freien Fuß.

Mönchengladbach. Günter B. (61) bleibt in Sicherungsverwahrung. Der wegen sexuellen Missbrauchs von Nachbarsmädchen verurteilte Süchtelner hatte Revision gegen das Urteil aus dem Oktober 2009 eingelegt — und der Bundesgerichtshof hatte befunden, dass der Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht neu aufgerollt werden musste, weil im damaligen Urteil die Sicherungsverwahrung nicht hinreichend begründet gewesen sei. „Die Kammer ist der Auffassung, dass bereits eine neuerliche Tat eine zu viel ist“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Wadenpohl in seiner Urteilsbegründung. Und die sei von dem Angeklagten zu erwarten, so Wadenpohl.

Die Kammer hatte eigentlich schon nach den Plädoyers in der vergangenen Woche über ein Urteil beraten wollen. Verteidiger Heribert Kayenburg hatte aber in seinem Plädoyer die Rechtmäßigkeit des psychiatrischen Gutachtens in Zweifel gezogen. Deshalb musste Gutachter Michael Paulsen aus Aachen noch einmal dem Gericht Rede und Antwort stehen. Denn der Angeklagte hatte sich beschwert, dass der Hauptgutachter Frank Schneider ihn nicht ein einziges Mal selbst getroffen habe.

Paulsen berichtete, er habe B. zweimal besucht, ein drittes Treffen, zu dem Schneider hatte kommen sollen, habe B. abgelehnt. Dreh- und Angelpunkt der Fragen war, ob B. einen Hang zu sexuellen Straftaten an kleinen Mädchen hat. Der Gutachter sagt eindeutig ja. Dabei berief er sich auch darauf, dass B. bereits in den 1970er Jahren als Exhibitionist verurteilt worden war.

Diese Taten waren aber aus dem Vorstrafen-Register bereits gelöscht — weshalb die Verteidigung die Auffassung vertrat, sie dürften nicht bei der Beurteilung des Täters herangezogen werden. Man müsse ein ganzes Leben betrachten, wenn man eine Aussage über einen Hang zu Straftaten machen wolle, hatten beide Gutachter übereinstimmend betont.

Das Gericht stützte die Begründung für den Hang jetzt auch auf andere Details. Die Straftaten aus dem Jahr 2008, wegen derer er im Oktober 2009 zu fünfeinhalb Jahren Haft und eben dieser Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, hatten sich über mehrere Monate hingezogen. B. hatte vor Gericht erklärt, er habe jede Tat am selben Abend bereut — und trotzdem am nächsten Tag oder etwas später eine neue begangen.

Zum Verhängnis wurde ihm auch seine Bitte. Er bat, nach Verbüßung der Haft frei sein zu dürfen, er stehe dann ohnehin unter Beobachtung, würde beim kleinsten Anlass wieder in Haft genommen. Und außerdem wolle er sich therapieren lassen. „Er hat gesagt, er benötige Hilfe, das kann nur so verstanden werden, dass er ohne diese Hilfe wieder zu Straftaten neigen würde“, sagte Wadenpohl.

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