Haftstrafe wegen Sozialbetrug

Mönchengladbach. Wegen Unterschlagung der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Angestellten in einer Mönchengladbacher Firma sind am Montag ein 47-Jähriger und eine 31-Jährige vom Amtsgericht Krefeld zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Die zwei Angeklagten aus Krefeld haben es in ihrer Transport KG von November 2006 bis Januar 2009 unterlassen, für ihre Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Der Angeklagte ist wegen des Betrugs in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Angeklagte ist wegen der gleichen Straftat in 17 Fällen zu einer Strafe von acht Monaten verurteilt worden. Beide Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt.

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