Hanfplantage: Haftstrafen für Drogendealer

Mönchengladbach. Im Prozess um die Marihuana-Plantage in Viersen ist am Freitag im Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gefallen. Der Niederländer M. und der Mönchengladbacher Sch. sind wegen Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Beide sollen seit Sommer 2007 professionell eine Hanfplantage in einer Lagerhalle betrieben und die Ernte gewinnbringend verkauft haben.

Der Pole M. bekam wegen Beihilfe eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Er hatte zeitweise auf der Plantage gearbeitet. Strafmindernd habe sich ausgewirkt, dass er erheblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe, erklärt Zoe Mutz, Pressesprecherin des Landgerichts.

Angeklagt waren die drei Täter in insgesamt 13 Fällen. Nachgewiesen werden konnte lediglich einer: Im August 2011 durchsuchte die Drogenfahndung die Halle und stellte 1166 Hanf-Pflanzen sicher. Die Ermittlungen in den übrigen zwölf Anklagepunkten wurden eingestellt. „Das Urteil ist rechtskräftig. Auf Rechtsmittel wurde bereits verzichtet“, so Mutz.

Der Mönchengladbacher hatte die Tat zunächst bestritten und der Niederländer hatte sich nicht geäußert. Am Freitag haben beide durch ihren Verteidiger die Tat im 13. Fall eingeräumt. jn

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