Keine Belege für „Geschenke“

Mönchengladbach. Im Prozess gegen eine 55-jährige Berufsbetreuerin wegen Betruges in mehr als 300 Fällen dauert die Beweisaufnahme weiter an. Die Frau soll auf Kosten ihrer Patienten Kleidung, Kosmetika oder Möbel für sich selbst gekauft haben, und das als für die Betreuung notwendige Ausgaben getarnt haben.

Die Angeklagte sagte jetzt vor Gericht unter anderem aus, ein von ihr gekauftes teures Paar Stiefel sei ein Geschenk einer Patientin gewesen. Die Frau habe ihr gesagt, sie solle sich „mal was Schönes kaufen“, so die 55-Jährige. Unklar ist beispielsweise auch die Herkunft eines Schranks, der in der Wohnung der Angeklagten gefunden und bei mehreren der von ihr Betreuten als „Kleinmöbel“ geführt wurde. Die Angeklagte sagte aus, ihre Patienten hätten ihr den Schrank gemeinsam zum 50. Geburtstag geschenkt. Für beide „Geschenke“ konnte die Frau keine Beweise vorlegen. Nach Aussage des Gerichts, dürfte sich der Prozess noch hinziehen (Foto: Archiv) ahl

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