Klage gegen Erotik-Studio

Der unmittelbare Nachbar eines Rotlicht-Etablissements geht vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Baugenehmigung vor.

Mönchengladbach/Düsseldorf. Ein Mönchengladbacher wehrt sich mit einer Klage gegen ein Erotik-Studio in seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Am kommenden Donnerstag wird der Fall vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt. Der Privatmann will nicht akzeptieren, dass für das Rotlicht-Etablissement eine Baugenehmigung erteilt wurde. Nach Einschätzung des Klägers handelt es sich um ein Sado-Maso-Studio.

Bei Gericht wollte man gestern keine Details zu Art und Standort des Unternehmens beziehungsweise zum Wohnort des Klägers bekannt geben. Nur so viel: Er befindet sich in einem Mischgebiet, also einem Bau-Bereich, in dem es außer Wohnhäusern auch Gewerbebetriebe geben darf, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

"In dem Studio wird mit erotischen Artikeln gehandelt und es werden Foto-Aufnahmen angeboten", sagte die stellvertretende Pressesprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Claudia Beusch, gestern auf Anfrage der WZ. Auch hätten die Betreiber kein Geheimnis aus ihren Plänen gemacht, also nicht, wie es häufig geschieht, zum Schein behauptet, zum Beispiel eine Kneipe eröffnen zu wollen.

Nach Informationen der Westdeutschen Zeitung geht es beim Objekt des Anstoßes womöglich um ein Haus an der Kohrstraße zwischen Stapper Weg und der Straße Luisental in Geistenbeck. In dem Mischgebiet gibt es u.a. Handwerker wie Heizungbauer, Malermeister und eine Kfz-Werkstatt. Nur wenige Meter von dem Haus mit mindestens zwei "Studios" liegt ein Bolzplatz.

So lange sich das Verwaltungsgericht bedeckt hält, ist noch unklar, welche Gründe den Nachbarn bewogen haben, vor Gericht zu gehen: moralische oder finanzielle. Zum Beispiel, weil er eine Wertminderung seines Imobbilien-Besitzes befürchtet (siehe Kasten "Wert- und Mietminderung").

Dass der Fall jetzt sofort vor Gericht landet, hat mit dem neuen Widerspruchsverfahren zu tun. Seit November 2007, in Bausachen bereits seit April 2007, kann der Bürger nach einem Bescheid der Behörde keinen Widerspruch mehr einlegen. Er muss direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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