Lange Haft für tödliche Stiche

Der Prozess gegen Ahmet K. wurde neu aufgerollt

Mönchengladbach. Ahmet K. (44) hat seine geschiedene Frau Iris S. am 12. November 2010 getötet. Zwölfmal stach er mit einem Messer auf sie ein, dann schlug er zweimal mit dem Hammer zu, zertrümmerte ihren Schädel. Gestorben ist die 40-Jährige nach Minuten an dem hohen Blutverlust.

Im Juni 2011 war K. von der 7. großen Strafkammer des Landgerichts zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden — unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit. Dagegen hat er Berufung eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte Teile des Urteils aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Gladbach verwiesen.

Vor der 5. großen Strafkammer nun bekam Ahmet K. eine Haftstrafe von sieben Jahren. Dreh- und Angelpunkt war die Frage, ob ihm die Brutalität der Tat bei der Findung des Strafmaßes als erschwerend ausgelegt werden darf — wenn ansonsten festgestellt worden ist, dass er zum Zeitpunkt der Tat einen „extrem aggressiven Impulsdurchbruch“ gehabt habe. Dazu hatten die Karlsruher Richter gemeint, dass man darüber neu verhandeln solle.

Unstrittig war im ersten Prozess, dass eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege, weil er im Moment der Tat unter stark verminderter Steuerungsfähigkeit litt.

K. hatte getrunken und war stark depressiv. Gutachter Martin Platzek beschrieb im neuen Verfahren erneut, dass K. noch Tage und Wochen nach der Tat extrem depressiv und selbstmordgefährdet gewesen sei — so sehr, dass man davon ausgehen müsse, dass nicht nur die Tat der Auslöser für die Depression sei, sondern er auch vorher bereits depressiv gewesen sein müsse.

Außerdem hatte er getrunken. Die Ermittler hatten einen Wert von 0,8 Promille festgestellt. K. hat auch am Donnerstag beteuert, er habe nur seinen Kindern helfen wollen. Iris K. lebte mit den beiden gemeinsamen Töchtern und dem Sohn, der aus einer früheren Beziehung stammt und während der Ermittlungen nach dem Tod seiner Mutter erfahren musste, dass K. nicht sein Vater ist, in Grevenbroich. K., seit 2004 von Iris S. geschieden, hielt sich viel dort auf, kaufte für die Kinder ein. Er soll sich geärgert haben, dass Iris S.’ neuer Liebhaber dort mit der Mutter vor den Kindern Cannabis konsumierte und Alkohol trank.

Wie es zu dem tödlichen Streit gekommen und wie er an Messer und Hammer gekommen sei — das könne er auch jetzt nicht sagen, er wisse es nicht, so K.. Das neue Urteil ist nicht rechtskräftig. ahl

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