Nach Angriff auf BI-Sprecher: Strafbefehl gegen einen Salafisten

Mönchengladbach. Ein Jahr nach dem Angriff eines Salafisten an der Eickener Straße auf einen Vertreter der Bürgerinitiative (BI) gegen die umstrittenen Islamisten hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den mutmaßlichen Schläger erlassen.

Bei einer Mahnwache mit Mitgliedern der BI gegen die salafistischen Aktivitäten war ein Mann mit Bart auf Wilfried Schultz zugerannt und hatte ihm u.a. ein blaues Auge geschlagen.

Neben dem BI-Sprecher Schultz waren Eickener Teilnehmer von Salafisten bespuckt und geschlagen worden. Außerdem kam es laut Zeugen zu Drohgebärden und zu beleidigenden Äußerungen seitens der Salafisten.

Mit Schreiben vom 9. Mai teilt die Staatsanwaltschaft Schultz mit, dass sie den Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt hat. Den Brief erhielt der Jurist am 24. Juni. Über den Inhalt erfuhr Schultz nichts. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl, komme es nicht zur Verhandlung, vielmehr müsse er eine Geldstrafe zahlen. Weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Mahnwache werde es wohl nicht geben.

Der Salafist war nach den Schlägen ins Auto von Sven Lau geflüchtet. Der Ex-Vorsitzende des Salafisten-Vereins Einladung zum Paradies müsse sich wegen Strafvereitelung verantworten, ebenso wegen Körperverletzung nach Schlägen zwischen Karnevalisten und Islamisten. ba.-

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