Niederlage für Gladbacher Salafisten

Mönchengladbach. Die Stadt Mönchengladbach hat am Mittwoch die Nutzung einer Wohnung an der Eickener Straße 166 als Gebets- und Versammlungsraum durch den salafistischen Verein Einladung zum Paradies ab sofort untersagt.

Diese Nutzung sei "nicht zulässig". Sie verstoße gegen öffentliches Recht.

Bauordnungsrechtlich dürften die Räume nur als Wohnung genutzt werden. Dem Mieter der Wohnung, Sven Lau, seines Zeichens Vorsitzender des Vereins, sei eine entsprechende Ordnungsverfügung zugestellt worden. Sollte die Anordnung missachtet werden, droht dem Verein bei jedem Verstoß ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro.

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