Prozess: Gab Gattin Mord in Auftrag?

Der Anwalt einer 22-Jährigen wirft den Richtern in dem Prozess Befangenheit vor.

Mönchengladbach. Auf der Anklagebank sitzt eine junge, zierliche Frau mit dunklen Haaren. Neben Imane K. (22) hat eine Dolmetscherin Platz genommen. Denn die Marokkanerin versteht nicht gut Deutsch. Teilweise irren ihre Augen suchend durch den Gerichtssaal, in dem es bei diesem Prozessauftakt lauter zugeht als sonst.

Die Anklage wirft der jungen Frau vor, sie hätte jemanden gesucht, der ihren deutschen Ehemann umbringt. Zu diesem Zweck soll sie am 19. Januar zweimal für jeweils acht Minuten mit Jamal F. (54) in Dresden telefoniert haben.

Sie soll dabei angeboten haben, ein Foto ihres Ehemanns und Informationen über seine Arbeitszeiten zu schicken. Außerdem soll sie vorgeschlagen haben, ein Profi-Killer solle einen Verkehrsunfall arrangieren, der dann auch noch wie ein getarnter Selbstmord wirke. In dem zweiten Telefonat soll F. um die Adresse des Ehemannes und die seiner Mutter gebeten haben.

In der Anklage heißt das „versuchte Anstiftung zur Anstiftung zum Mord“ für Imane K. und „Bereiterklären zur Anstiftung zum Mord“ für Jamal F.. Allerdings hat das Gericht schon vor der Eröffnung der Hauptverhandlung beschlossen, dass es gegen den Libanesen nur wegen des Nicht-Anzeigens einer geplanten Straftat verhandelt.

Aufgefallen war alles nur, weil die Staatsanwaltschaft Chemnitz das Telefon von F. im Rahmen von Totschlags-Ermittlungen überwachte. Allerdings nahmen die Ermittler dabei nur an, dass ein Gesuchter sich telefonisch bei F. melden könnte. Selbst war er nicht im Visier der Behörden.

Noch bevor Richter Lothar Beckers am Mittwoch beim Prozessbeginn im Landgericht Gladbach den Satz „Ich eröffne die heutige Hauptverhandlung“ beenden konnte, rief einer der Anwälte, die bei den Angeklagten sitzen, dazwischen: „Auf der Geschäftsstelle liegt ein Ablehnungsantrag.“

Beckers versuchte zunächst, den Zwischenrufer zu ignorieren. Dann erklärte er ihm, er werde ihm später das Wort erteilen — und stellte die Personalien der Angeklagten fest. „Ich widerspreche der Verlesung der Anklage“, versuchte es Mutlu Günal noch einmal mit einem Zwischenruf. Weil Beckers ihn wieder nicht zu Wort kommen ließ, schimpfte der Anwalt: „Ich protestiere. Sie treten die Strafprozessordnung mit Füßen.“ Diese Aussage werde Konsequenzen haben, kündigte Beckers daraufhin an.

Nach der Anklageverlesung durfte Günal sprechen. Er beantragte eine Prozessunterbrechung, weil er einen neuen Befangenheitsantrag gegen das Gericht formulieren wollte. Das könne er bis zum nächsten Termin tun, für heute sei ohnehin Ende, erklärte der Richter.

Günal ist nicht K.s Verteidiger. Da die junge Frau sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, hat sie eigentlich einen Pflichtverteidiger. „Von dem fühlt sie sich aber nicht richtig vertreten“, erzählte Günal am Ende des Prozesstags. Sie wünsche sich Günal als Verteidiger, dem stimme das Gericht aber nicht zu. „Ihr Anwalt hat schon vorab Gespräche geführt, wie man zu einer milden Strafe kommen könnte“, sagte Günal.

„Er wollte sie zu einem Geständnis überreden, das sei besser für sie.“ K. habe aber gesagt, sie habe nichts zu gestehen, sie wolle freigesprochen werden. Und jeder habe das Recht auf einen Anwalt, der sich angemessen für ihn einsetze, so Günal, der im Kölner Raum als Anwalt kein Unbekannter ist. Vielfach sind junge Migranten seine Mandanten, sein prominentester war bislang der mutmaßliche Salafisten-Prediger Abou Nagie.

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