Prozess um gestohlene Kutte: Lange Haftstrafen

Angeklagte aus dem Rocker-Milieu hatten ihr Opfer verprügelt.

Dieser Fall, der möglicherweise sogar den Beginn der Serie von Anschlägen in der Rockerszene markierte, ist ein Blick in eine andere Welt. Eine Welt voller junger Männer, die keine Ausbildung und keinen Job haben, aber jede Menge Zeit, um Alkohol und Drogen zu konsumieren. Eine Welt, in der man anscheinend befreundet sein kann und sich trotzdem prügelt.

„Das sind Leute, die sich schlagen und hinterher wieder vertragen“, sagt der Verteidiger von Hakan D. in seinem Plädoyer und bittet, diese Umgangsweise im Urteil des sogenannten Kuttenprozesses zu berücksichtigen. Das tut das Landgericht nach eigenen Angaben auch, kommt aber dennoch zu hohen Haftstrafen wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in zwei Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz: acht Jahre für Hakan D. und fünf Jahre und zehn Monate für Dogan B.

Der Fall: Im Februar oder März besuchen die beiden Angeklagten gemeinsam mit einem weiteren Freund, der bereits in einem vorangegangenen Prozess zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, John H. Die Drei wollen ihm seine Kutte des Rockerclubs Outlaws abnehmen und diese an die Hells Angels verkaufen. Sie bedrohen ihn mit einer Pistole und nehmen die Kutte mit.

Trotz des Vorfalls treffen sich die Beteiligten weiterhin, unter anderem um Drogen zu kaufen. Am 24. März kommt es zu einer Gewalttat. Wieder ist John H. das Opfer. Worum es eigentlich geht, bleibt unklar. Vielleicht will sich Hakan D. bei den Hells Angels andienen, vielleicht geht es um Geld, vielleicht um die schlechte Qualität der Drogen.

Jedenfalls gehen die beiden Angeklagten auf John H. los. Er wird getreten, geschlagen und mit Stahlkugeln aus beschossen. Das nimmt Dogan B. auf Video auf. Dem Gericht liegen Fotos vor, die den schlimmen Zustand des Opfers zeigen. Nach diesem Vorfall entschließt sich John H., zur Polizei zu gehen. Den Kuttenraub hatte er nicht angezeigt.

Die beiden Gutachter halten die Angeklagten aufgrund ihres ständigen Konsums von Cannabis, Amphetaminen und Alkohol für begrenzt steuerungsfähig. Sie empfehlen eine Therapie. Das Gericht folgt dem.

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