Sperrzeit: Wirte setzen sich durch

Schon freitags kann zeitlos gefeiert werden.

Mönchengladbach. Die (ungeliebte) Sperrzeit in Gladbachs Kneipen wird neu geregelt. Ab Januar kann bereits in der Nacht von Freitag zu Samstag ohne Blick auf die Uhr gefeiert werden. Das ist ein Kompromiss, der vor allem nach Forderungen der Altstadt-Wirte zustande kam.

Zurzeit gibt es in der Stadt gar keine Sperrstunde. Doch das sieht die zuständige Stadtverwaltung als Test, der zum Jahresende beendet ist.

In längeren Gesprächen mit Polizei, Wirten, der um Lärmminderung bemühten Altstadt-Initiative und anderen Beteiligten regten Stadtleute diese Regelung an: Montags bis freitags versiegt der Zapfhahn um spätestens drei Uhr. Das gelte nicht Samstag/Sonntag, an Karneval bzw. vor Feiertagen, es sei denn, an diesen Feiertagen gedenke man Verstorbener.

Mit ihrem Vorschlag fand die Stadt vor allem bei den Altstadt-Kneipiers keine Zustimmung. Die künftige Sperrzeit: In den Nächten von Freitag zu Samstag bzw. Samstag zu Sonntag gibt es keine Einschränkungen mehr. Das Gleiche gilt in der heißen Phase des Karnevals und vor Feiertagen. Montags bis donnerstags soll die Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr gelten.

Gibt es beispielsweise in neuralgischen Bereichen der Altstadt zu viel Lärm, kann das Stadtordnungsamt einschreiten und Sperrzeiten zum Schutze der Anrainer verhängen. Die Initiative Altstadt legte gerade darauf besonderen Wert, hat sie der Stadtverwaltung doch bereits mehrfach schwarze (Lärm-)Schafe genannt. ba.-

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