Todesfall David M.: Richter erlässt Haftbefehl

Mönchengladbach. Der Haftrichter am Amtsgericht Mönchengladbach hat am Montag dem Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach legt dem Sohn eines Kiosk-Betreibers zur Last, dem 21-jährigen David M. einen Schlag versetzt zu haben, an dessen Folgen dieser gestorben ist.

Nach Abschluss der Ermittlungen, insbesondere der Vernehmungen von unbeteiligten Zeugen, stellt sich der Tathergang folgendermaßen dar: Am frühen Morgen des 22. Mai hat es einen Streit zwischen den beiden jungen Männern an einem Altstadt-Kiosk auf der Waldhausener Straße gegeben. Im Laufe der Auseinandersetzung hat der 20-Jährige David M. so geschlagen, dass dieser zu Boden fiel und schwerste Kopfverletzungen erlitt. David M. starb wenige Tage später an den Folgen der Verletzungen.

Nach rechtlicher Wertung aller vorliegenden Erkenntnisse beantragte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Mittwoch Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den Tatverdächtigen.

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