Unternehmer darf keine Flüchtlinge beschäftigen

Der Chef wollte in Rheydt lebende Asylbewerber einstellen. Doch die Stellen sind Deutschen vorbehalten.

Unternehmer darf keine Flüchtlinge beschäftigen
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Mönchengladbach. Der Unternehmer aus Grevenbroich war es leid. Er brauchte dringend Arbeitskräfte und war enttäuscht von den Leuten, die ihm die Arbeitsagentur schickte. Also ergriff er selbst die Initiative. Der Firmenchef fuhr zur Flüchtlingsunterkunft an der Brucknerallee in Rheydt und fragte dort lebende Männer aus Eritrea: „Ich brauche Leute, die Kisten packen und sie tragen. Wer will bei mir arbeiten?“ Die Hände schnellten hoch. Mit zehn Afrikanern ging er dann gleich weiter zum Ausländeramt im Rheydter Rathaus — und erfuhr, dass es gar nicht so einfach ist, arbeitswillige Asylbewerber in Lohn und Brot zu bringen.

Denn im Prinzip gilt: In den ersten 15 Monaten können Asylbewerber nicht in einem Job arbeiten, wenn die Arbeitsagentur es ihnen nicht ausdrücklich erlaubt. „Kommen Flüchtlinge mit dem Wunsch zu uns, eine Arbeit aufnehmen zu wollen, ist eine sogenannte Vorrangprüfung notwendig“, sagt Hardy Drews, Fachbereichsleiter Bürgerservice bei der Stadt und zuständig unter anderem für das Gladbacher Ausländeramt. Vorrangprüfung bedeutet: Die Arbeitsagentur prüft, ob für das jeweilige Arbeitsangebot deutsche Arbeitslose oder andere Arbeitssuchende aus Staaten der Europäischen Union zur Verfügung stehen.

Da dies in der Regel in Mönchengladbach der Fall ist, darf der Arbeitgeber keine Asylbewerber beschäftigen — auch dann, wenn er sie, wie der Grevenbroicher Unternehmer, für besser geeignet hält und sie ausdrücklich wünscht.

Dass der Grevenbroicher kein Einzelfall ist, weiß das Ausländeramt. „Wir haben jede Woche mehrere vergleichbare Fälle. Zwar kommt meist nicht der Arbeitgeber, dafür aber Asylsuchende, die sich in Eigeninitiative Jobangebote besorgt haben. Denn ein Großteil will arbeiten. Aber die Chancen für sie sind nicht groß“, sagt Thomas Wyes, Teamleiter bei der Gladbacher Ausländerbehörde.

15 Monate lang gilt bei jedem Asylbewerber diese Vorrangprüfung. Danach fällt sie weg. Dann prüft die Arbeitsagentur nur noch, ob die Arbeitsbedingungen erfüllt sind. Nach vier Jahren darf ein Flüchtling — in der Regel sollte dann sein Anerkennungsverfahren als Asylbewerber abgeschlossen und er einen sicheren Status haben — überall arbeiten. Mit einer Einschränkung: „Er darf sich nicht selbstständig machen“, erklärt Drews.

Doch was ist mit Hochqualifizierten? Sie haben meist das Problem, ihre Qualifikationen nachzuweisen. „Wer sich auf eine Flucht begibt, packt meist keine Zeugnisse ein. Der Asylbewerber hat dann hier das Problem, seine Qualifikation nachzuweisen“, sagt der städtische Fachmann Wyes.

Thomas Wyes, Teamleiter bei der Gladbacher Ausländerbehörde

Er selbst habe noch nicht erlebt, dass sich für einen besonders Qualifizierten, der mit der großen Masse der Flüchtlinge über das Mittelmeer bis nach Deutschland gelangt ist, sofort eine berufliche Tür geöffnet hat. Wyes: „Die Hochqualifizierten haben ihr Heimatland meist schon vorher verlassen und ihre Flucht sorgsam vorbereitet. Sie verfügen dann auch über die notwendigen Unterlagen.“

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