Verdeckter Ermittler lässt Drogen-Dealer auffliegen

Zwei Venloer, 45 und 50 Jahre alt, und ein Mönchengladbacher (55) kamen direkt aus der Untersuchungshaft: Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und Einfuhr von Betäubungsmitteln müssen sich die Angeklagten seit gestern vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Doch der Prozess begann nicht wie üblich. Denn eine Verteidigerin beantragte, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen und die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufzuheben.

Dabei bezog sich die Anwältin auf die Tatsache, dass die Angeklagten bei ihren Drogengeschäften an einen verdeckten Ermittler geraten waren. Durch diesen sei es zu einer Tatprovokation und zu unzulässig erlangten Beweisen gekommen. Nach einem Scheinkauf von zehn Gramm Kokain habe der verdeckte Ermittler die Angeklagten veranlasst, mit größeren Amphetamin- und Kokainmengen zu handeln. Doch die Erste Strafkammer schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an und lehnte den Antrag der Anwältin ab. Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers sei zulässig gewesen. Schließlich habe dieser einem Zeugen einen Zettel mit genauen Einkaufspreisen für mehrere verschiedene Betäubungsmittel übergeben. „Der Einsatz des verdeckten Ermittlers verstieß nicht gegen ein faires Verfahren“, begründete der Kammervorsitzende Helmut Hinz den Gerichtsbeschluss.

Tatsächlich sollen die beiden Männer aus Venlo zwischen August 2014 und Januar 2015 monatlich jeweils ein Kilo Amphetamine an den Mönchengladbacher verkauft haben. Die Übergabe des Rauschgifts soll in Venlo erfolgt sein, die Bezahlung in Mönchengladbach. Laut Anklage sollen die drei Männer im März 2015 vereinbart haben, dem verdeckten Ermittler 700 Gramm Kokain und ein Kilo Amphetamine zu verkaufen. Ein Kurier brachte die Drogen nach Mönchengladbach.

Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

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