Viehof-Brüder: Geldsegen für Vereine nach Prozessende

Das Verfahren gegen die vier Viehof-Brüder und einen Mitarbeiter ist nach Monaten vor dem Landgericht eingestellt worden.

Mönchengladbach. Der Prozess um Steuerhinterziehung gegen die Viehof-Brüder Eugen, Michael, Klaus und Bernd und ihren früheren Mitarbeiter Erich D. ist vorbei. „Sie verlassen als unschuldige Leute den Gerichtssaal“, sagte Richter Lothar Beckers. Denn das Verfahren, das gegen die Erben des Allkauf-Gründers seit November 2011 vor dem Landgericht lief, ist eingestellt worden.

Allerdings hat das Gericht die Auflage gemacht, dass D. 25 000 Euro an die Staatskasse zahlt. Die Viehoff-Brüder sollen jeweils 50 000 Euro aufbringen — für gemeinnützige Einrichtungen in und um Mönchengladbach.

Bevor Richter Beckers den Beschluss der Kammer zur Einstellung des Verfahrens verkündete, war kurz die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Einstellung hatte sich in den zurückliegenden Prozesswochen abgezeichnet, am Ende aber mussten noch alle Beteiligten — Staatsanwalt und Angeklagte — zustimmen, und zwar einschließlich der erteilten Auflagen.

Im September 2010 war erstmals bekannt geworden, dass es Ermittlungen gegen die bekannte Gladbacher Unternehmerfamilie gab. Es ging um Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Und die sollte aus der Zeit des Verkaufs der Allkauf-Gruppe an die Metro in den späten 90er Jahren herrühren.

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen durch ein anderes Verfahren. D. stritt mit seiner damaligen Ehefrau um Unterhaltszahlungen. Sie sprach vor dem Familiengericht von einer Abfindung in Höhe von 766 000 Mark, die ihr Mann von Michael Viehof erhalten haben solle. Da waren die Steuerfahnder hellhörig geworden.

Es stellte sich heraus, dass 13 hochrangige Mitarbeiter der Allkauf-Kette bei dem Verkauf um ihren Job beziehungsweise eine vergleichbare Stellung gebangt hatten. Zehn Millionen Mark sollten die Viehof-Brüder laut Anklage damals bereitgestellt haben, um zu helfen. Es ging um den Männern gewährte Darlehen, die später in Schenkungen umgewandelt worden sein sollten — das ist steuerlich günstiger als eine Abfindung.

Ein hinreichender Tatverdacht, dass dies mit der Absicht der Steuerhinterziehung geschehen war, ergab sich im Verfahren nicht. Die Kammer hätte noch sehr lange Beweise erheben müssen, um zu einem Urteil kommen zu können. Auf die Einstellung habe man sich geeinigt, „nicht zuletzt, um Justizressourcen zu schonen“, so Beckers.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort