Wird das Torwächterhaus ein Denkmal?

Das mittelalterliche Gebäude soll geschützt werden, während andere Fassaden für eine schönere Altstadt verändert werden.

Mönchengladbach. Für die einen ist es nur ein italienisches Restaurant, für die anderen ein schützenswertes Stück Stadtgeschichte: das Torwächterhäuschen an der Ecke Alter Markt/Turmstiege. Auf das 15. Jahrhundert geht die Grundsubstanz des weißen Gebäudes mit dem interessanten Türmchen zurück.

„Eine Außenwand des Häuschens ist sogar identisch mit der alten Stadtmauer“, nennt Baudezernent Andreas Wurff einen der Gründe, warum auch die Untere Denkmalbehörde den kleinen Bau für schutzwürdig hält.

„Der denkmalpflegerische Grund ist, dass das Haus eng mit der Historie der Stadt verbunden ist. Aber es gibt auch noch einen städtebaulichen Grund“, sagt Wurff. „Es ist sinnvoll, wenn die Altstadt als historischer Kern wieder erkennbar gemacht wird.“

In diesem Zusammenhang soll zum Beispiel auch die Stadtmauer wieder zu Ehren kommen. Es gibt zwar noch das Stück, das an der Turmstiege und dem Dicken Turm entlang über die Waldhausener Straße hinaus ein Stück bis in den kleinen Park läuft. Aber zusätzlich wäre zum Beispiel denkbar, dort, wo keine Reste mehr stehen, den damaligen Verlauf sichtbar zu machen.

„Das könnte symbolisch zum Beispiel im Pflaster dargestellt werden. Es wäre aber auch denkbar, an manchen Stellen wieder etwas aufzumauern — es gibt viele Möglichkeiten“, erzählt Wurff von den Gedankenspielen.

Alles in allem soll, so der parteilose Dezernent, „das Gesamtniveau gehoben, die Altstadt gestärkt und für die Tagesnutzung attraktiver gemacht werden“.

Dazu gehört auch die Tatsache, dass Kneipen gewollt sind, aber nicht Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Sexshops. Einen entsprechenden Bebauungsplan, der auch regeln soll, das solche „Geschäfte“ sich nicht in der Altstadt niederlassen können, wird im September zur Einsicht für alle Bürger offengelegt.

Vielleicht werden sich im Rahmen der städtebaulichen und sozialen Weiterentwicklung in der Altstadt Fassaden verändern, Investoren Begehrlichkeiten entwickeln und Gebäude anders genutzt werden. „Um alles, was an Änderungen möglich ist, zu regeln, brauchen wir diesen Bebauungsplan“, betont Wurff.

Und auch das Projekt Torwächterhäuschen ist Teil dieser Verwaltungsvorlage.

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