Alle sollen für Deichschutz zahlen

Deichverband will Einzugsgebiet erweitern. Gebühren für Horrem und Delrath in der Diskussion.

Alle sollen für Deichschutz zahlen
Foto: Duhme

Dormagen. „Wir sind in Dormagen eine Solidargemeinschaft, deshalb sollten alle Bürger im Stadtgebiet Deichgebühr bezahlen und damit zum Erhalt des Hochwasserschutzes beitragen“, sagt Adolf Robert Pamatat. Der Stürzelberger Rechtsanwalt, seit kurzem Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) Deich und gewähltes Mitglied im Erbentag, der die Interessen der Mitglieder des Deichverbandes Dormagen-Zons vertritt, steht mit dieser Meinung nicht allein.

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Vorstöße, vornehmlich der IG Deich, die Last der Deichgebühren auf die Schultern aller Dormagener zu verteilen. Aktuell schultern rund 5000 Grundbesitzer hauptsächlich in Zons, Stürzelberg und Rheinfeld die Kosten für den Hochwasserschutz. Sie leben in einem Polder zwischen Rhein und der B9 und sind, als vorderste Nutznießer der Deichanlage, zwangsweise Mitglieder und damit Gebührenzahler im Deichverband. Ein Zustand, der dem Solidaritätsgedanken widerspreche, so Pamatat, und den tatsächlich vom Deich gewährten Schutz nicht berücksichtige. Nicht nur, dass im Falle eines Deichbruchs auch weiter westlich liegende Stadtteile jenseits der Bundesstraße, sogar der A57, überschwemmt würden. Letztlich werde durch den Deich auch ein Großteil der städtischen Infrastruktureinrichtungen nebst Gewerbebetrieben geschützt.

„Was nützt es mir, wenn ich trockene Füße habe, aber um mich herum säuft die gesamte Infrastruktur ab?“, brachte es Pamatat bei der knapp fünfstündigen Sitzung des Erbentages am Dienstagabend auf den Punkt. Erbentagsmitglied Karl Kress verwies auf die Städte Köln, Düsseldorf und Neuss. Dort würden die Deichkosten auf alle Bürger umgelegt, „und das klappt problemlos“.

Auf Antrag von Pamatat, Brigitte Bauers, Hermann-Josef Breunig und Wilfried Bordelius soll Deichgräf Eduard Breimann jetzt eruieren, ob eine Ausweitung des Dormagener Verbandsgebietes und damit der Beitragszahler möglich ist. Das Wasserverbandsgesetz lasse eine Erweiterung grundsätzlich zu, so Breimann, „aber der Vorteil für die Neumitglieder muss plausibel belegbar sein.“

Einem solchen Schritt müsste zudem die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde in Sachen Hochwasserschutz zustimmen. Wird das ganze Stadtgebiet zum Verbandsgebiet, müsste die Verwaltung in Zukunft auch die Deichgebühren eintreiben oder möglicherweise über die Grundsteuer B umlegen. „In einem solchen Fall macht sich der Deichverband überflüssig, wir haben dann keine operativen Aufgaben mehr“, gab Breimann zu bedenken. Außerdem werde das aktuell geltende Prinzip des Vorteils — wessen Hab und Gut mehr geschützt wird, etwa weil er unmittelbar am Rhein wohnt, der zahlt höhere Gebühren — dann zugunsten der Solidarität ausgehebelt.

Bürgermeister Erik Lierenfeld und Stadtkämmerer Kai Uffelmann zeigten sich bei einem Vorgespräch Anfang der Woche wenig geneigt, der Verwaltung diese zusätzliche Aufgabe aufzubürden.

„Entscheiden müsste das natürlich der Stadtrat, aber ich halte es grundsätzlich für schwierig. Die Stadt darf sich im Haushaltungssicherungskonzept ohne Genehmigung des Kreises keine neue freiwillige Leistung auferlegen“, erklärte Lierenfeld am Mittwoch. Er verweist auf Gohr, wo sich auch nur ein Teil der Bürger an der Finanzierung des Kappungsmodells zum Abpumpen des steigenden Grundwassers im Ort beteiligt.

Der aus dem Erbentag heraus gegründete Arbeitskreis Recht und Finanzen mit Karl Kress, Adolf Robert Pamatat, Martin Bauers, dem Deichgräf und Alt-Bürgermeister und Verwaltungsrichter Reinhard Hauschild wird sich jetzt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Ansätzen für eine Erweiterung des Verbandsgebietes befassen, damit der Vorschlag möglichst wasserfest begründet zur Bezirksregierung geht. Im Rathaus ruht das Thema derweil. „Wir sehen keinen Handlungsbedarf und warten erst einmal die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis ab“, sagt Lierenfeld.

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