Glatteis-Unfall mit Sommerreifen - Opel kippt auf Seite

Dormagen. Zu hohe Geschwindigkeit und Sommerreifen trotz des Schneefalls wurden einem 41-jährigen Dormagener am Dienstagmorgen zum Verhängnis. Der Fahrer war auf der Horremer Straße in Richtung Landstraße 380 unterwegs, als er auf der vereisten Straße ins Schleudern geriet.

Da der Wagen mit Sommerreifen ausgerüstet war, fehlte der nötige Grip. Der Wagen fuhr erst gegen einen Leitpfosten und ein Verkehrszeichen und kippte schließlich auf die Seite. Der Fahrer blieb unverletzt.

Die Polizei im Rhein-Kreis-Neuss warnt in diesem Zusammenhang erneut vor dem Fahren mit Sommerreifen und verweist auf die "Winterreifen" Pflicht, die seit etwa einem Jahr besteht.

Was heißt "Winterreifen" Pflicht?

Die sogenannte "Winterreifen" Pflicht legt fest, dass Autofahrer ihre Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen (zu erkennen am M+S-Symbol auf der Seitenfläche) ausrüsten müssen. Diese Reifen haben ein spezielles Profil, das bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glatteis den nötigen Griff gewährleistet.


Wann müssen Winterreifen montiert sein?

Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die Straßenverkehrsordnung nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Wetterverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.


Für wen trifft die Regelung zu?

Die Regelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei eigenen Fahrzeugen sollten die mit einem M+S Symbol markierten Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter entsprechende Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

Was droht bei einem Verstoß?

Wer bei Winter-Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro Bußgeld rechnen. Wird durch die falsche Bereifung der Straßenverehr behindert, werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig. Keine Konsequenzen drohen Autofahrern, die ihren Wagen mit Sommerreifen lediglich parken.

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