Strafe nach Widerstand gegen Polizeibeamte

41-Jähriger in Neuss zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Neuss/Dormagen. „Es gab zwei unterschiedliche Versionen. Wir haben uns entschieden, den Polizisten zu glauben“, sagte Vorsitzender Richter Kay Uwe Krüger in seiner Urteilsbegründung. Minuten zuvor hatte er Cengiz T. (41) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Schöffengericht am Neusser Amtsgericht folgte damit den Aussagen von Polizeibeamten, die im Juni 2010 im Einsatz waren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der einschlägig vorbestrafte Verurteilte vor zweieinhalb Jahren in Dormagen einer Kontrolle von zwei Zivilbeamten widersetzt hatte.

Daraufhin war die Situation eskaliert. T. trug ein blaues Auge und Bisswunden von einem später hinzu gerufenen Polizeidiensthund davon. Ebenso mussten zwei Beamte sowie die zu Hilfe geeilten Eltern des Angeklagten ärztlich versorgt werden.

T. war in der Nacht zum 21. Juni 2010 ins Visier der Zivilfahnder geraten, weil er Ähnlichkeit mit einer Person gehabt hatte, die wegen eines Sexualdeliktes gesucht wurde. Das Gericht glaubte den Beamten am Donnerstag auch ihre Aussagen, dass sie sich zu Beginn ausgewiesen hatten. „Der Angeklagte hat diesen Streit gesucht“, sagte Richter Kay Uwe Krüger.

Zeugenaussagen erschienen dem Gericht „abgesprochen“: Eltern und Schwester des Angeklagten hatten am Donnerstag ausgesagt, sie seien nicht tätlich gegenüber den Beamten geworden, sondern von diesen angegriffen worden. „Das können keine Polizisten gewesen sein“, sagte die Mutter Donnerstag. Sie sei getreten, und ihr Mann, der eine Platzwunde erlitt, geschlagen worden.

Die Verteidigung hatte im Plädoyer, das auf Freispruch zielte, bezweifelt, dass von den kranken, 72- und 75-jährigen Eltern solch eine Gefährdung ausgegangen sein soll, dass ein Beamter sogar einen Warnschuss hätte abfeuern müssen: „Das war eine abgedriftete Polizeiaktion“, sagte Rechtsanwalt Klaus Wilpert.

Nach Ansicht des Gerichts konnte aber kein Zeuge aus Reihen der Nachbarn oder Rettungskräfte Schläge und Tritte gegen T. und seine Familie bestätigen.

Der Verurteilte kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. fsch

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