Urteil: Zur Abschreckung in Jugendhaft

Der Prozess gegen zwölf Dormagener Jugendliche ist am Dienstag zu Ende gegangen.

Neuss/Dormagen. Der Prozess gegen zwölf Jugendliche aus Dormagen ist am Dienstag zu Ende gegangen. Sie waren wegen Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, Einbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung in unterschiedlich schweren Fällen angeklagt worden. Immer wieder hatte Amtsrichter Heiner Cöllen im Prozessverlauf versucht, auch auf den Brand an der Autobahn 57 einzugehen, der im vergangenen Jahr zu einem Massenunfall mit etlichen Schwerverletzten und einem Toten geführt hatte.

Doch sei er bei den Jugendlichen „auf eine Mauer des Schweigens“ gestoßen, so ein Gerichtssprecher. Einige der angeklagten Jugendlichen waren ins Visier der Ermittler geraten, weil sie einen VW-Bus gestohlen und damit in einen Unfall verwickelt waren. Anschließend hatten sie ihn ganz in der Nähe der Autobahn 57 abgestellt. Kurz danach war das Feuer ausgebrochen.

Richter Heiner Cöllen verurteilte schließlich neun der zwölf Jugendlichen teilweise zu einer Jugendstrafe auf Bewährung mit „Warnschussarrest“. Das bedeutet, dass die Jugendlichen zur Abschreckung einige Tage in Haft gehen. Die restlichen drei Angeklagten mussten sich am Nachmittag noch wegen Körperverletzung in einem Fall auf Kölner Boden verantworten. piwi

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