Hat die Stadt vor der Zweitanmeldung gewarnt?

„Rettet die RBS“ sieht Gleichbehandlung verletzt und fordert, Anmeldung zu wiederholen.

Grevenbroich. Am Donnerstag hat an der Realschule Bergheimer Straße die sogenannte bedingte Zweitanmeldung begonnen. Bedingt deshalb, weil auch wenn heute und in den kommenden zwei Tagen die Mindestanzahl von 52 Schülern erreicht wird, noch der Bürgerentscheid über den Erhalt der Schule aussteht. Den Entscheid hatte eine Elterninitiative erwirkt, nachdem der Rat der Stadt die Schließung der Schule beschlossen hatte.

Doch seit Mittwoch gibt es neuen Rechtsstreit um die Zweitanmeldung, auf die sich Stadt und Initiative in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geeinigt hatten. Denn in dem Vergleich verpflichtet sich die Stadt im Sinne der Gleichbehandlung, alle Eltern von Schülern, die zurzeit die vierte Klasse besuchen, über den Anmeldetermin zu informieren. Dies ist, durch den Rechtsstreit etwas später, geschehen.

Doch dabei blieb es nicht: Als Reaktion auf einen Artikel auf der Homepage der Initiative, hat die Stadt ein weiteres Schreiben an die Eltern geschickt. Darin erklärt sie die Schulsituation in Grevenbroich aus ihrer Sicht. Für die Elterninitiative ein klare „Warnung vor einer Anmeldung“ und damit ein Verstoß gegen den Vergleich, in dem steht, dass die Stadt das Anmeldeverfahren „unvoreingenommen“ begleiten muss.

Schulamtsleiter Thomas Staff bedauert den erneuten Rechtsstreit: „Wir hätten lieber kein zweites Schreiben an die Eltern verschickt, aber durch die Behauptungen seitens der Initiative haben wir uns dazu gezwungen gesehen.“ Die Stadt habe auch die Aufgabe, die Eltern zu informieren: „Ich kann nicht verantworten, dass in zwei Jahren Eltern fragen, warum wir nichts gesagt haben“, so Staff.

Die Elterninitiative fordert nun in einem Eilantrag, dass die Stadt den Inhalt des „Warnschreibens“ in einem weiteren Brief an die Eltern zurücknimmt. Viel wichtiger aber: Sie fordert, weil die Realschule Bergheimer Straße nicht gleich behandelt worden sei, ein weiteres dreitägiges Anmeldeverfahren. Nun muss erneut ein Richter vermitteln. Nur noch eins ist sicher: Ein „Nein“ beim Bürgerentscheid vom 15. bis 27. April würde die Schulschließung besiegeln.

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