Der Elternbeitrag soll fortgeführt werden

Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Kitas und Tagespflege soll geändert werden. Der Rat entscheidet am 22. September.

Kaarst. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss hat der Schulausschuss am Dienstagabend der Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kitas, Kindertagespflege und die offene Ganztagsschule im Primarbereich zugestimmt. Der Stadtrat entscheidet endgültig am Donnerstag, 22. September, darüber.

Eine Änderung der Satzung ist notwendig geworden, nachdem der Landtag im ersten KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen hat, ab dem 1. August die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr abzuschaffen. In Kaarst profitieren die Eltern von 275 Kindern von der Neuregelung.

Aber nur Familien mit Einzelkindern haben eine hundertprozentige Ersparnis. Für Familien, deren zwei oder mehr Kinder eine Kindertageseinrichtung, Tagespflege oder die offene Ganztagsschule im Stadtgebiet Kaarst besuchen, gilt weiterhin die Familienbeitrags-Regelung. Das heißt, dass für sie weiterhin nur ein Beitrag fällig wird, und zwar der höchste.

Genau das kritisierte in einer Diskussion vor der Abstimmung der SPD-Politiker Ulf Imiela. „Von der Regelung profitieren vor allem Eltern von Einzelkindern“, sagte er. Wenn Eltern zwei Kinder in einer Kita haben, würden sie für das zweite Kind in der Einrichtung weiterhin zahlen müssen und von der Einsparung nichts merken.

Dem widersprach Jugendamtsleiterin Ute Schnur. Familien mit mehreren Kindern würden schon seit langem vom Familienbeitrag profitieren. Denn anstatt für jedes ihrer Kinder Kindergarten- oder Ganztagsschulen-Gebühren zu zahlen, müsse nur für ein Kind bezahlt werden.

Schnur verwies außerdem auf das Loch, welches die von der Landesregierung beschlossene Änderung in den Etat der Stadt Kaarst reißen würde. Insgesamt gingen Kaarst durch die nichtgezahlten Elternbeiträge 384 164 Euro verloren, davon deckt die Landesausgleichszahlung nach dem KiBiz-Gesetz nur 311 941 Euro ab, was bei der derzeitigen Satzung ein Saldo von 72 223 Euro bedeutet hätte.

Durch die Änderung der Satzung mit einer Fortführung des Elternbeitrags und den Einnahmen der Ogata-Geschwisterkinder würde der Saldo auf 7401 Euro reduziert werden. Bei der Abstimmung votierten zwei Schulausschussmitglieder und zwei Politiker aus dem Jugendhilfeausschuss gegen die Änderung.

Die Änderung soll rückwirkend zum 1. August in Kraft treten und befristet bis zum 31. Juli 2013 gelten. Danach soll eine Evaluierung über das Weiterbestehen der Regelung entscheiden.

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