„Autobahn nicht betroffen“

Straßen NRW sieht keine Chance für Vorwarnung am Kreuz Meerbusch.

Lank. 30 Prozent weniger Lastwagenverkehr auf der Uerdinger Straße wurden vom Technischen Dezernenten Just Gérard jüngst im Bauausschuss als Erfolg der Zwangsumleitung durchs Gewerbegebiet In der Loh hervorgehoben. Die Bürgerinitiative Meerbusch Nord (BüMeNo), die den Anwohnern der verkehrsbelasteten Uerdinger Straße eine Stimme gibt, stellte das Ergebnis ebenso wenig zufrieden wie die Spediteure im Gewerbegebiet, die ihren Standort gefährdet sehen. Anlieger klagen über die Gefahren, die vom Schwerlastverkehr für Fußgänger ausgehen.

Mit einer Verbreiterung des Gehwegs an der Straße In der Loh — das benötigte Grundstück ist in Privatbesitz — ist laut Verwaltung zu rechnen, weitere verkehrberuhigende Maßnahmen seien nicht nötig. Eine frühzeitige Ausschilderung des Durchfahrtverbots für Lkw über 7,5 Tonnen im Autobahnkreuz Meerbusch, die kein Ziel in Lank ansteuern, lehnt der Landesbetrieb Straßen NRW ab.

Die Begründung (siehe Kasten) irritiert, weil durchfahrende Lkw mit Zielen im Krefelder Süden eben weder die Uerdinger Straße noch die etwa 800 Meter lange Umleitung nutzen dürfen. Eine Nachfrage beim Landesbetrieb Straßen klärt diese Irritation nicht auf, bekräftigt stattdessen den Kern des Schreibens: „Anfahrtziele werden auf Autobahnen nur ausgeschildert, wenn sie dauerhaft nicht mehr erreichbar sind“, sagt Sprecher Norbert Cleve. Das sei in Lank nicht der Fall. Die auf Anlieger beschränkte Durchfahrterlaubnis gelte nicht schon auf den ersten Metern der Uerdinger Straße in Richtung Lank — von der Autobahnabfahrt Lank betrachtet —, die ausgeschlossenen Lastwagen könnten also spätestens im ersten Kreisverkehr wenden.

Es sei ein „diffiziles Thema“, sagt Cleve und betont zugleich, dass Straßen NRW ungeachtet der Regeln „jede Situation individuell“ betrachte. Eine Vorinformation auf örtliche Sperr-Regeln an der Autobahn müsse jedoch „verkehrlich bedingt sein“. Das sei beispielsweise der Fall, wenn sich durch falsch abfahrende Fahrzeuge ein Rückstau auf die Autobahn ergeben würde. „Nur wenn die Autobahn betroffen ist, ist die Beschilderung möglich.“

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