Blaurock vor Gericht - Feuerwehr kämpft um ihren Ruf

Wehrleitung betont hohen Standard der Betreuerschulung.

Justizia.

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Foto: dpa

Meerbusch. Nachdem ein Meerbuscher Feuerwehrmann (21), aktiv in der Jugendfeuerwehr, vom Amtsgericht Neuss wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, bemüht sich die Feuerwehr Meerbusch um Schadensbegrenzung. Der junge Mann hatte das Mädchen über das Internet zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Gericht und Staatsanwalt glaubten dem reuigen Angeklagten nicht, dass er einen Scherz gemacht habe.

Es handele sich um einen höchst bedauerlichen Einzelfall und man sei in intensiven Gesprächen mit den Eltern der anderen Kinder der Gruppe, teilte Pressesprecher Frank Mohr am Montag mit. „Nach dem Aufkommen der Vorwürfe hat die Feuerwehr schon in den vergangenen rund zehn Monaten alle Maßnahmen ergriffen, um den Kontakt des Mannes mit den Jugendlichen zu unterbinden.“

Nach seiner Verurteilung sei der junge Mann aus der Feuerwehr ausgetreten. „Austritte von Kindern gibt es bisher glücklicherweise nicht“, sagt Mohr und verweist darauf, welche hohen Anforderungen Jugendwarte erfüllen müssten. Intensiv würden sie auf den Umgang mit Kindern vorbereitet und geschult, zuletzt habe man im März 2013 mit dem Jugendamt einen Workshop zum Thema Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Jeder Betreuer würde ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Leider, so Mohr, hätten all diese Maßnahmen keine 100-prozentige Sicherheit bieten können.

Jugendwarte und Gruppensprecher als Vertrauenspersonen, aber auch jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann bis hinauf zum Leiter könnten bei Problemen angesprochen werden, betont Mohr.

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