„Er hat von seiner sterbenden Mutter geträumt“

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord eines 18-Jährigen an seiner Mutter sagten Psychologen aus.

„Er hat von seiner sterbenden Mutter geträumt“
Foto: abr

Meerbusch. Es gibt erneute Beweise, dass der 18 Jahre alte Meerbuscher seine Mutter getötet haben soll. Am gestrigen siebten Verhandlungstag vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der vorsitzende Richter die Blutprobenanalysen vorgelesen: Der junge Meerbuscher, der sich wegen Totschlags verantworten muss, war nicht alkoholisiert und hatte auch keine Drogen genommen. Dies ergaben mehrere Gutachten der Polizei. Zudem konnten seine Schuhe „sehr wahrscheinlich“ den blutigen Schuhabdrücken im Treppenhaus am Tatort zugeordnet werden. Auch ergaben die DNA-Proben der Blutspritzer auf der Stirn des 18-Jährigen und seinen Handinnenflächen, dass es sich um das Blut seiner Mutter handelte. Ende März soll es zum Streit gekommen sein, bei dem der Angeklagte seine 41 Jahre alte Mutter mit 24 Messerstichen getötet haben soll. Die Tat hat der 18-Jährige an einem früheren Prozesstag gestanden.

Neben der Verkündung der Ergebnissen der Blutproben wurden am Donnerstag zudem zwei weitere Zeugen gehört. Ein Psychiater, der den jungen Meerbuscher in der Jugendhaftanstalt besucht hatte und ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Der Psychiater bescheinigte dem 18-Jährigen volle Schuldfähigkeit sowie manipulative Tendenzen. Letzteres untermauerte auch der Jugendgerichtshelfer: „Einerseits kann der Angeklagte ein sehr höflicher, gut erzogener Jugendlicher sein, andererseits blufft er und liefert nachweisbare Falschaussagen.“ Auch sein Vater habe ihn dem Mitarbeiter gegenüber als Lügner und Schauspieler bezeichnet.

Das Verhalten des Angeklagten habe sich zudem nach der Tat geändert. Der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe stellte fest, dass der junge Meerbuscher nach der Tat plötzlich sehr misstrauisch gewesen sei und immer wieder unvermittelt angefangen habe zu lachen. „Vermutlich sollte mich das irritieren“, sagte er.

Der Psychiater beschrieb den Angeklagten jetzt als „ruhig, konzentriert und nach Augenkontakt suchend“. Diese Aussage widerspricht jedoch zum Teil vorangegangener psychologischer Gutachten. Bei einer stationären Behandlung im Sommer 2013 ist er im Gutachten als „unruhig, unkonzentriert und misstrauisch“ beschrieben worden. Auch habe er unter Halluzinationen gelitten, hieß es in dem Bericht. Eine Kamera habe aufgezeichnet, wie er mit imaginären Personen geredet habe.

Von einer manipulativen Stimme in seinem Kopf hatte der Angeklagte auch dem Gerichtsgutachter erzählt. „Er sagte, dass er eine männliche Stimme hört und von seiner sterbenden Mutter träumt“, sagte der Psychiater, der jedoch keinen Anlass für eine verminderte Schuldfähigkeit sieht.

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