Gebühren: Vorschulkinder befreit

Schulausschuss diskutiert über Gebühren für die Tagesbetreuung.

Meerbusch. Das dritte Kindergartenjahr ist generell beitragsfrei. So hat es die Landesregierung mit Gültigkeit ab 1. August beschlossen.

Auswirkungen der Neuregelung in der Kindertagesbetreuung sind nicht nur im Jugendhilfeausschuss ein Thema, sondern ebenso am Mittwoch, wenn der Schulausschuss ab 17 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes am Franz-Schütz-Platz tagt.

Die Gebührenberechnung schafft den Zusammenhang: Künftig wird die Höhe des Betrags, den die Eltern für ihre Kinder in der Offenen Ganztagsschule (Ogata) zahlen, mit Rücksicht auf bereits zu zahlende Beiträge für Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege berechnet.

Die Situation in der Ogata zurzeit: Von 895 Kindern profitieren 272 von der Geschwisterkindregelung, 115 Familien sind aufgrund ihres geringen Einkommens beitragsfrei gestellt.

Die Grünen nehmen die Gesetzesänderung zum Anlass, eine grundsätzlich neue, einheitliche Elternbeitragssatzung ins Gespräch zu bringen. Diese sollte alle Formen der Kinderbetreuung (Kita, Ogata, Tagespflege) umfassen. Außerdem regt Jugendhilfe-Experte Marco Becker an, die Beitragsfreigrenze (zurzeit 25 000 Euro Jahresbrutto) anzuheben.

Die Verluste, die durch die größere Entlastung von Familien mit geringem Einkommen entstehen, könnten Besserverdienende — Becker denkt da an Familien mit einem Monatsbrutto von beispielsweise 7000 Euro oder mehr — zahlen.

Die grüne Idee: Zahlten Geschwisterkinder in der Kita bisher nichts, könnten sie nun beitragspflichtig werden, sobald der Bruder oder die Schwester das dritte, beitragsfreie Kita-Jahr erreicht haben.

Dieser Gedanke könnte auch Bürgermeister Spindler gefallen, der kürzlich in einem Interview das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr kritisiert hatte: „Ich persönlich halte die generelle Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Das Land sollte das Geld in den Ausbau der Kindertagesstätten stecken.“

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