Höchstspannung zieht durch Osterath

RWE baut die Umspannanlage in Osterath aus und installiert neue 380kV-Leitungen.

Osterath. An die hölzernen Gerüste in Lank und Strümp, sozusagen senkrecht stehende Auffanggitter für die Stromleitungen, haben sich die Meerbuscher schon gewöhnt, doch jetzt plant der Energieversorger RWE in Osterath Größeres. RWE will sein Transportnetz ausbauen und in diesem Rahmen eine neue, so genannte Höchstspannungsleitung mit 380 Kilovolt zwischen Diele, Meppen, Wesel, Utfort, Osterath, Gohrpunkt, Rommerskirchen und Sechtem-Weißenthurm installieren.

Das, so sagt die Stadt Meerbusch in ihrer Informationsvorlage für die Politiker im Planungsausschuss, sei im Sinne der Energiesicherheit sinnvoll.

Gefragt wurden die Kommunalpolitiker am Dienstag nur wegen Details: Der Brandschutz muss gewährleistet, der Flächennutzungsplan stimmig sein. Die Genehmigung des Projekts sei ansonsten eine Angelegenheit, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz entschieden wird - nicht kommunal.

Doch so ganz klar war die Situation nicht: So zitierte Jürgen Peters (Grüne) eine Antwort des Landesenergieministeriums auf eine Anfrage der Landesgrünen, wonach "die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung einer Hochspannungsfreileitung mit der Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren" erfordere. Davon könne man absehen, wenn das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verlange. Das scheint in Osterath aber nicht der Fall, da "Hochspannungsfreileitungen ab einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder mehr obligatorisch UVP-pflichtig sind".

Zufriedenstellend auflösen ließ sich das Problem im Meerbuscher Planungsausschuss nicht: "Wir sind noch an keinem Planfeststellungsverfahren beteiligt", äußerte sich Ulrich Hüchtebrock lediglich. Abzuleiten war aus dieser Feststellung nichts.

Als Untere Immissioschutzbehörde war der Rhein-Kreis Neuss allerdings im Vorfeld ins Verfahren eingebunden. Die hatte dem Projekt der neuen Umspannanlage in Osterath keine Steine in den Weg gelegt.

Auf Anfrage der WZ bestätigte auch Norbert Clever, Leiter des Kreis-Umweltamtes, gestern, dass lediglich ein normales Genehmigungsverfahren, das sich auf eine Rechtsvorschrift bezieht, für dieses Projekt Bedingung sei. Clever: "Ein umfassendes Planfeststellungsverfahren ist in diesem Fall nicht notwendig."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort