Kunstfehler: Eine Mutter kämpft um die Pflege ihres Kindes

1997 ist Abschir nach verspätetem Kaiserschnitt mit schwersten Behinderungen zur Welt gekommen.

Meerbusch/Krefeld. Der 20. Juli 1997 ist ein rabenschwarzer Tag in der Geburtshilfe des Uerdinger St. Josefshospitals. Morgens um 6 Uhr erscheint die hochschwangere Muna Abdi aus Lank drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit starken Unterbauchschmerzen im Krankenhaus — aus dem sie erst sechs Stunden zuvor „ohne auffälligen Befund“ entlassen worden war.

Ein Kaiserschnitt muss durchgeführt werden — doch das Team ist nicht komplett. Die OP-Schwester erscheint mit 14-minütiger Verspätung.

Statt der per Richtlinie vorgegebenen 20 Minuten dauert die Geburt 34 Minuten. In dieser Zeit erhält das Kind keinen oder nur unzureichenden Sauerstoff: Die Folge ist eine schwere Schädigung des Gehirns. Ein Gutachter stellt später fest, dass auch der Kinderarzt aus dem Klinikum zu spät zu Hilfe gerufen wurde. Um 7.45 Uhr wird das Neugeborene in die Kinderklinik verlegt.

Seither kämpft die aus Somalia stammende Mutter um Schadensersatz für den heute 14 Jahre alten Abschir. Obwohl das Düsseldorfer Oberlandesgericht in zweiter Instanz am 20. August 2009 den verantwortlichen Arzt und den Krankenhaus-Träger dazu verurteilte, ein Schmerzensgeld von 250 000 Euro zu zahlen und dem Kläger „alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der fehlerhaften Geburtsleitung“ entstanden sind, haben sich die Verhandlungen mit der Versicherung des Krankenhauses als überaus zäh erwiesen. Denn es geht um viel Geld.

Eine Abfindung über 1,7 Millionen Euro, die ein Anwalt „hinter meinem Rücken“ mit der Aachen-Münchener Versicherung ausgehandelt hatte, lehnt Muna Abdi ab: „Ein Gutachter hat meinem Sohn eine normale Lebenserwartung bescheinigt. Ich möchte, dass die lebenslange Pflege sichergestellt ist.“

Der jetzige Anwalt, der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Stefan Hermann aus Marl, hat einen Gesamtschaden von sechs Millionen Euro errechnet — inklusive Verdienstausfall. Die hilfsweise Zahlung von 7500 Euro jeden Monat für die Rund-um-die Uhr-Pflege ist eher niedrig angesetzt.

In den vergangenen Tagen hat die Versicherung Entgegenkommen signalisiert. Zum zweiten Mal nach dem OLG-Urteil sind vergangene Woche 200 000 Euro als „Vorschuss“ gezahlt worden, damit die Familie ein Grundstück für ein behindertengerechtes Haus an der Heinrich-Heine-Straße in Strümp kaufen kann.

Stefan Hermann: „Das reicht nicht. Die Bank hatte noch Forderungen an Frau Abdi. Das Geld geht immer sofort vom Konto.“ Weitere 300 000 Euro fordert der Patientenanwalt zügig von der Aachen-Münchener: „Sonst klage ich.“

In all den Jahren hat Muna Abdi selbst ihren Sohn gepflegt — unterstützt von ihren drei Töchtern, von denen die älteste (19) inzwischen ein Studium in Münster begonnen hat.

Vor Jahren hat sich der Ehemann scheiden lassen: Er arbeitet für ein deutsches Unternehmen in Afrika, besucht hin und wieder die Kinder. Jetzt hat das Schicksal nochmals übel zugeschlagen. Am Wochenende ist die Mutter ins Viersener Krankenhaus gebracht worden — ihr muss eine Niere entfernt werden, sie wird aller Voraussicht nach Dialysepatientin.

Weil die beiden anderen Töchter noch zur Schule gehen, ist Abschir im Viersener Kinderhospiz untergebracht worden. Weihnachten hatte sich die Familie Abdi anders vorgestellt.

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