Mehr Schutz für Bäume in Meerbusch?

Neuer Anlauf: BUND beantragt eine Baumschutzsatzung für Meerbusch.

Meerbusch. Ist eine Baumschutzsatzung hilfreich oder nicht? Diese Diskussion wird — diesmal durch einen Bürgerantrag des BUND — in Meerbusch schon zum dritten Mal angestoßen. Am 18. April steht das Thema auf der Sitzung des Hauptausschusses, wird dort aber grundsätzlich nicht diskutiert, sondern in den zuständigen Bau- und Umweltausschuss verwiesen.

Der BUND nimmt die Baumfällungen für den Parkplatzbau an der Düsseldorfer Straße, den Ausbau am Haus Schackum und den Neubau Am Pfarrgarten zum Anlass des Antrags. Der zielt darauf ab, Baumfällungen nur nach Abwägung und Genehmigung zuzulassen.

Dem BUND sei klar, so die Vorsitzende Andrea Blaum, dass eine Satzung in die Entscheidungsfreiheit jedes Grundstückseigentümers eingreife. Die Abwägung mit den Interessen der Bürgerschaft rechtfertige solch einen Eingriff allerdings. Nach Vorstellung des BUND sollen Bäume am Straßenrand und in Parks, Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken ab einem gewissen Stammumfang geschützt werden. Auch auf Sträucher und Hecken sollte sich die Satzung erstrecken. Fällungen dürften danach nur nach Genehmigung erfolgen, wenn Bäume krank oder Menschen durch sie gefährdet seien oder wenn ihr Erhalt eine „unzumutbare Härte“ für den Besitzer darstelle. Grundsätzlich müssten für jede Fällung Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, so der BUND-Vorschlag.

Die Stadtverwaltung wäre die entscheidende Instanz: Sie genehmigt auf Antrag oder im Rahmen eines Bebauungsplans.

Verstöße gegen die Regeln könnten mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden, schlägt der BUND vor.

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