Nutzungsgebühr für Außenflächen: Die Wirte sollen zahlen

Politiker wollen Gebühr für gastronomische Nutzung städtischer Flächen erheben.

Meerbusch. Die SPD hat den Stein ins Rollen gebracht, andere Fraktionen haben sich dem Vorstoß angeschlossen: Gastronome, die öffentlichen Raum mit Tischen und Stühlen ausstatten, um Speisen und Getränke zu verkaufen, sollen künftig eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Der Hauptausschuss will sich am Donnerstag (ab 17 Uhr, Realschule Görresstraße) mit dem Thema befassen.

Schon im Vorfeld protestierten nicht nur Wirte gegen die Regelung, die vielerorts Usus ist. Auch die Verwaltung hatte Bedenken: Der Aufwand sei groß, der Gewinn gering, hieß es. Der Kompromissvorschlag kam aus der Politik: Die Satzung könnte gelten, wo Wirte inklusive der Verkehrswege mehr als zehn Quadratmeter öffentlicher Fläche nutzen.

Die Umsetzung soll unkompliziert organisiert werden: Die Verwaltung will einen Jahresbeitrag erheben, wodurch — personal- und kostenschonend — regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt entfallen.

Das vorgeschlagene Prozedere: Nutzt ein Unternehmer für Tische, Stühle, Bänke oder Liegen mehr als zehn Quadratmeter öffentlicher Fläche, muss er einen Antrag auf Sondernutzung stellen und zahlt pro Quadratmeter 24 Euro im Jahr. Diese Regelung soll unabhängig vom Wetter, von Sommer- oder Schützenfesten gelten, schlägt die Verwaltung vor. Wirte können angesichts solcher Sonderterminen im städtischen Veranstaltungskalender keinen Ausfall geltend machen.

Wird eine bereits erteilte (und bezahlte) Genehmigung allerdings von der Stadt zurückgezogen, wird der zuviel gezahlte Betrag zurückerstattet: Vier Euro pro Quadratmeter werden angesetzt.

Reich wird die Stadt Meerbusch dadurch nicht: 28 gastronomische Nutzer seien zurzeit bekannt, teilt die Verwaltung mit, eine Gesamtfläche von 1350 Quadratmetern betroffen. Etwa 32 400 Euro könnten demnach 2014 in die Stadtkasse fließen. Wird die Satzung wie geplant Ende dieses Monats verabschiedet, könnte sie am 1. Juli in Kraft treten. 16 200 Euro würden dann für die zweite Jahreshälfte 2013 noch fällig.

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