Tagesmütter reagieren empört

Neue Satzung soll Tagespflege regeln. Das Honorar ist umstritten.

Meerbusch. Enttäuscht sind die Tagesmütter Meerbusch vom Ergebnis der Diskussion im Jugendhilfeausschuss: Dessen Mitglieder haben am Dienstagabend zwar eine Erhöhung der Stundensätze für die Betreuung der Kinder beschlossen, allerdings nicht in der von den Tagespflegepersonen gewünschten Höhe.

Der Vorstand der Tagesmütter hatte eine Honorar-Differenzierung bei Grund-, Aufbauqualifikation sowie Fachkräften (Ausbildung, Studium) vorgeschlagen. Entsprechend sollten die Betreuer statt zurzeit 2,50/4 Euro zwischen 3,50 und 5,50 Euro pro Stunde erhalten.

Der Betrag sei im Vergleich mit umliegenden Städten und mit Blick auf den städtischen Haushalt zu hoch, befand die Politik jedoch einhellig. Mit einer „moderaten Erhöhung“ auf 2,70/4,20 Euro bleibe man im Rahmen. „Es ist ein kleiner Schritt in Richtung auf eine bessere Bezahlung“, sagt die Jugenddezernentin Angelika Mielke-Westerlage — wohlwissend, das die Frage einer leistungsgerechten Bezahlung „immer ärgerlich und strittig“ sei.

Es ist nicht die einzige Enttäuschung für die Tagesmütter. Der Ausschuss stimmt außerdem einer neuen Satzung zu, die es ihnen untersagt, für die von der Stadt vermittelten Kinder private Zuzahlungen von den Eltern zu verlangen.

Hintergrund: Die Eltern von 65 Kindern weigern sich laut Verwaltung zurzeit, diese Zuzahlung für den Tagespflegeplatz zu leisten und verlangen stattdessen einen Kitaplatz. Den gebe es aber nicht. „Kitaplatz und Tagespflege müssten gleichwertige Angebote sein“, betont Mielke.

„Wie soll die Stadt ansonsten die Versorgung der Kinder sicherstellen?“ Sie findet für diese Haltung breite Unterstützung. Es sei erwünscht, dass Tagespflege und Kindergarten gleich behandelt würden, sagt Jörg Wartchow (CDU). „Die Elternungleichbehandlung ist nicht akzeptabel“, ergänzt Marco Becker (Grüne). Susanne Hofmann legte den Finger in die Wunde: „Brisanz bekommt die Forderung nach einer Zuzahlung, weil Eltern nicht die Wahl haben.“

Auch wenn Juristen sich keineswegs einig sind, ob das Instrument taugt, regelt die Verwaltung nun auf dem Weg der Satzung, dass die Tagesmütter, die im Auftrag der Stadt tätig werden, keine zusätzlichen Beiträge erheben dürfen (abgesehen von Essensgeld etc.), und dass Verwandte und Kinderfrauen nicht den vollen Stundensatz erhalten.

Empörung rief das Ergebnis bei den Tagesmüttern in den Zuschauerreihen hervor. „Sie fühlen ihre Arbeit nicht wertgeschätzt“, sagt Inge Losch-Engler, die Vorsitzende des Vereins Tagesmütter. Sie vermissten, dass die Stadt auf Augenhöhe mit ihnen diskutiere, und man am Runden Tisch gemeinsam eine Lösung finde.

Ob die spontane Ankündigung einiger Frauen, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen, umgesetzt wird, sei noch nicht entschieden, so Losch-Engler.

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