Vermeintlicher Betrüger gerät vor Gericht in Erklärungsnot

Der Angeklagte soll verschiedene Bestellungen nicht bezahlt haben. Eine Rechnung des Gerichts wandelte er in eine Gutschrift um.

Der Aufenthalt der Ehefrau im Zeugenstand war denkbar kurz: Sie machte von ihrem Recht Gebrauch, nicht aussagen zu müssen. Der Ehemann auf der Anklagebank blickte währenddessen auf die Unterlagen auf seinem Tisch und schüttelte fast unmerklich den Kopf. Er ist gegen ein Urteil des Amtsgerichts Neuss in Berufung gegangen. Er soll bei verschiedenen Firmen Waren im Wert von mehreren Tausend Euro bestellt, abgeholt, aber nie bezahlt haben. Dazu wird ihm vorgeworfen, eine Rechnung des Gerichts gefälscht und in eine Gutschrift von mehr als 50 000 Euro verwandelt zu haben. Wie bereits beim ersten Verhandlungstag am 6. November wies die Richterin den Angeklagten auch gestern wieder darauf hin, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde. Markus F. blieb dabei: Er habe keine der ihm vorgeworfenen Taten verübt.

Beim zweiten Verhandlungstag drehte sich alles um die Firmen-Betrüge. Die Zeugen gaben sich die Klinke in die Hand. Vor allem Mitarbeiter von Großhändlern und anderen Firmen sagten aus. Wurde um Vorkasse gebeten, habe der Angeklagte einen Überweisungsbeleg vorgelegt. Dieser habe sich im Nachhinein als gefälscht herausgestellt, die offenen Rechnungen seien nie bezahlt worden. In anderen Fällen soll der Unternehmer die Ware unter dem Namen von anderen Firmen bestellt und abgeholt haben. Firmen, von denen er offenbar wusste, dass sie ein Kundenkonto beim jeweiligen Händler haben. Einer der Zeugen tat seinen Unmut, dass der Angeklagte die Vorwürfe abstreitet offen kund: „So ein Schwindler, unfassbar.“

Der Angeklagte sagte weiterhin, dass er selbst weder die Anrufe getätigt, noch entsprechende Mails geschrieben habe — auf den Firmenrechner hätten schließlich auch andere Mitarbeiter Zugriff gehabt. Ein Urteil gab es noch nicht, für den nächsten Verhandlungstermin am 24. November sind drei weitere Zeugen geladen. ina

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