„Fehlalarm“: Ladenbesitzerinsoll für Polizeieinsatz zahlen

Die Polizei hatte am Laden zunächst keine Spuren eines Einbruchs gefunden. Daher sollten die Inhaber Kosten in Höhe von 110 Euro bezahlen.

„Fehlalarm“: Ladenbesitzerinsoll für Polizeieinsatz zahlen
Foto: Andreas Woitschützke

Neuss. Es passiert in der Nacht zum Muttertag, am 10. Mai. Um 4 Uhr nachts schrickt Karin Luck hoch. Die Alarmanlage in ihrem Lotto- und Schreibwarenladen an der Rheydter Straße hat sie über das Smartphone über einen Einbruchsversuch benachrichtigt. Luck, die gemeinsam mit ihrer 68-jährigen Mutter Anna-Maria Bonnekessen das Geschäft führt, ruft die Polizei und fährt zum Laden. Doch das hat unerwartete Folgen.

Die Polizisten finden zunächst keine Einbruchsspuren. Vor gut einer Woche erhalten die beiden dann ein Schreiben der Kreispolizeibehörde. In diesem Brief wird Anna-Maria Bonnekessen aufgefordert, die Kosten für den Einsatz von Polizeikräften zu bezahlen — 110 Euro. Es habe sich um einen Fehlalarm gehandelt, Anhaltspunkte für eine Straftat wären nicht gegeben gewesen.

Karin Luck ist entsetzt, denn es gibt einen Zeugen, der den Einbruchsversuch beobachtet hat. „Am Montag nach dem Alarm hat sich ein Nachbar bei uns gemeldet“, sagt die 47-Jährige. Der Nachbar berichtete, dass er, als der Alarm losging, ein Auto mit laufendem Motor vor dem Laden beobachtet hat und dieses dann mit quietschenden Reifen davonfuhr. Diese Beobachtung schilderte er auch der Kriminalpolizei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte: „Es liegt definitiv ein versuchter Einbruchsdiebstahl vor.“ Das Verfahren allerdings sei eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte und weitere Nachforschungen keinen Erfolg versprächen.

Die schriftliche Nachfrage der Kioskbetreiber von Anfang der Woche an die Kreispolizei und an den Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Chef der Polizei blieb bis gestern ohne Antwort. Gestern Nachmittag nun meldete sich die Kreispolizei und teilte mit, dass der Sachverhalt erneut geprüft wird. Polizeisprecherin Daniela Dässel erklärte: „Es ist festgestellt, dass an der Tür gerüttelt worden sein muss, weshalb der Alarm ausgelöst worden sein könnte.“ Die Kioskbetreiber würden einen neuen Bescheid erhalten. „Wir stellen niemandem einen Einsatz bei einem Alarm nach einem versuchten Einbruch in Rechnung“, betonte Polizeisprecherin Dässel. Die Polizei erneuerte ihre Aufforderung an die Bürger, im Zweifel lieber den polizeilichen Notruf 110 zu wählen.

Für Karin Luck und ihre Mutter ist die Aussicht auf einen neuen, anderslautenden Bescheid eine gute Nachricht. Nach zwei Einbrüchen im vergangenen Jahr sind die beiden Frauen verunsichert. Auf Anraten der Polizei rüsteten sie ihren Laden mit der Alarmanlage aus, weil ein Alarm in der Regel Einbrecher abschrecke. Dies tat er bereits im Mai — und womöglich im Juni ein zweites Mal. In der Nacht zum 21. Juni ging der Alarm wieder los, wieder kam die Polizei, wieder gab es keine Einbruchsspuren. Karin Luck und Anna-Maria Bonnekessen haben davon genug: Jetzt filmt eine Kamera alles mit.

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