Häfen Köln und Neuss/Düsseldorf: Kartellamt genehmigt Kooperation

Neue Gesellschaft mit Kölner Hafen.

Neuss/Bonn. „Bundeskartellamt gibt Fusion der Häfen Köln und Neuss/Düsseldorf frei“: Mit dieser Meldung setzte die Bonner Behörde am Donnerstag einen weiteren Baustein auf dem langen Weg zur Kooperation der beiden großen Rhein-Binnenhäfen.

Der Zusammenschluss dieser „wesentlichen Rhein-Binnenhäfen zwischen Wesel und Bonn“ führe zwar zu einer Verengung der Marktstruktur, heißt es. Eine Marktbeherrschung durch das neue Gemeinschaftsunternehmen sei jedoch nicht zu befürchten. Marktführer bleibe die Duisburger Hafen AG.

Von dem Zusammenschluss sind in erster Linie der Markt für den Betrieb von Binnenhäfen sowie der Markt für Hafendienstleistungen (Güterumschlag) betroffen. Diese Märkte seien regional nach der jeweils von diesen Häfen bedienten einheitlichen Industrieregion, hier Rhein-Ruhr (Wesel-Bonn-Range), abzugrenzen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte am Donnerstag: „Eine Untersagung war hier im Ergebnis nicht gerechtfertigt.“ Die hier relevanten Hafendienstleistungen würden nur zu einem Teil von den Hafengesellschaften selbst erbracht. „In diesem Markt kommt großen Terminalbetreibern und Umschlagsunternehmen ebenfalls eine wichtige Rolle zu.“

Seit Jahren planen die Neuss Düsseldorfer Häfen und der Kölner Hafen (Häfen und Güterverkehr Köln AG, HGK) die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft für ihr operatives Geschäft samt dem Eisenbahnbetrieb. Neuss/Düsseldorf und Köln werden gleichberechtigte Gesellschafter der künftigen Rhein Cargo GmbH & Co KG.

In den alten Gesellschaften bleiben die Bereiche Grundstücke, Technik und Personal. Noch müssen die Steuerbehörde und dann die Aufsichtsgremien der Häfen zustimmen. Die Kooperationsgesellschaft soll rückwirkend zum 1. Januar gegründet werden. uda

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