Kiesabbau: Keine Erweiterung

Richter stärken den Regionalplan. Im Kreis darf weiterhin nur an einigen Stellen ausgekiest werden.

Rhein-Kreis Neuss. Das Unternehmen Franz Münchrath darf seine Kiesabgrabungen am Goldberger See nicht erweitern. Das Bundesverwaltungsgericht beendete mit seinem Urteil jetzt den Weg durch alle Instanzen.

Das Unternehmen hatte gegen die offizielle Ablehnung ihres Vorhabens geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Klage im Dezember 2009 zurückgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Sichtweise.

Damit bestärkt das Gericht die Verbindlichkeit des Regionalplans Düsseldorf. In diesem ist eine Abgrabung in dem betroffenen Bereich nicht vorgesehen.

Trotzdem versuchte die Firma an eine Erlaubnis von höchster Stelle zu gelangen, mit der Begründung, dass die Verweigerung der landesplanerischen Zustimmung kein zwingender Grund für ein Scheitern sei. Das Bundesverfassungsgericht konnte sich dem nicht anschließen.

Regierungspräsidentin Anne Lütkes freut das Urteil: „Mit der Entscheidung ist jetzt sichergestellt, dass der Regionalplan Planungssicherheit für Bürger, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen bietet.“ Der Regionalplan legt fest, auf welchen Flächen Abgrabungen möglich sein sollen und auf welchen nicht.

Die Entscheidung der Juristen wurde von der Kiesindustrie mit Spannung erwartet. Schließlich warten allein im Rhein-Kreis Neuss zwei weitere Abgrabungsanträge, die sich laut Regionalplan auf unzulässige Bereiche beziehen.

Die Firma Rheinkies Nord-West Straberg möchte sich in Dormagen am Balgheimer See erweitern und die Firma Schmitz beantragte in Jüchen-Kelzenberg eine Erweiterung ihrer Trockenabgrabung. Beide Vorhaben können nun, ebenso wie das Projekt am Goldberger See, nicht realisiert werden.

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