Laserpointer-Attacke: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Neuss/Düsseldorf. Zwei Brüder sind nach einer Laser-Attacke auf das Cockpit eines Airbus-Jets in der Nähe von Düsseldorf aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Vor dem Amtsgericht Neuss hatten die beiden 32 und 21 Jahre alten Männer zwar zugegeben, am 26. Juli 2010 mit einem Laserpointer auf das Flugzeug gezielt zu haben.

Da vor Gericht aber nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, wer von den beiden mit dem Gerät gezielt habe, wurden beide Angeklagten frei gesprochen.

Laut Anklage war dass Cockpit des Flugzeugs beim Anflug auf den Düsseldorfer Flughafen mit einem grünen Laserstrahl angegriffen worden. Auch ein losgeschickter Polizeihubschrauber wurde mehrfach angeblinkt. Durch den Laserpointer hätten die Piloten geblendet werden können. Die beiden Männer standen deshalb wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.

Nachdem der Vorfall in der Nacht vom 26. auf den 27. Juli über die Deutsche Flugsicherung der Landesleitstelle der Polizei gemeldet worden war, begann diese sofort mit einer Fahndung. Der Ort, von dem die Laserstrahlen ausgegangen waren, hatte schnell auf den Bereich Neuss-Weckhoven eingegrenzt werden können. Bei der Fahndung hatte die Neusser Polizei Unterstützung von ihren Kollegen der Polizeihubschrauberstaffel erhalten.

Auch die Besatzung des anfliegenden Polizeihubschraubers war daraufhin von den Tätern mit dem Lasergerät angepeilt worden. Den Neusser Polizisten war es schließlich gelungen, die Verdächtigen, die von einem Feldweg geflüchtet waren, in ihrer Wohnung festzunehmen. Die Geschwister, damals im Alter von 20 bis 31 Jahren, waren nach Polizeiangaben geständig und hatten auch den Laserpointer an die Beamten übergeben.

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